Gesundheitswesen 2014; 76 - A17
DOI: 10.1055/s-0034-1386867

Der neue Reha-Entlassungsbericht der Deutschen Rentenversicherung

S Brüggemann 1
  • 1Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin

Hintergrund: Die gesetzliche Rentenversicherung setzt seit 1997 einen einheitlichen Reha-Entlassungsbericht ein. Dieser dokumentiert den Verlauf der medizinischen Rehabilitation. Bestehend aus einem Formular- und einem Freitextteil liefert er verschiedenen Zielgruppen alle notwendigen Informationen über die Rehabilitation, informiert über die durchgeführten Therapien und das Behandlungsergebnis, gibt Empfehlungen für die weitere Behandlung und bewertet das Behandlungsergebnis aus sozialmedizinischer Sicht. Da die Erstellung des Reha-Entlassungsberichts tendenziell als zu aufwändig eingeschätzt wurde, ergab sich die Notwendigkeit, eine kürzere Variante zu entwickeln, wobei allerdings die Nutzbarkeit für die Zielgruppen nicht eingeschränkt werden sollte.

Methodik: Basierend auf den Ergebnissen von Vogel et al. [1] wurden in einer Fokusgruppe aus ärztlichen und juristischen Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung sowohl Formularteil als auch Freitextteil des Reha-Entlassungsberichts überarbeitet. Die neue Version des Reha-Entlassungsberichts wurde dann in vier Reha-Einrichtungen parallel zur derzeit gültigen Version eingesetzt, um Kürzungspotenziale zu quantifizieren. In einem letzten Schritt wurden die nach neuer Version erstellten Reha-Entlassungsberichte bei verschiedenen Rentenversicherungsträgern auf Vollständigkeit notwendiger Angaben geprüft. Darüber hinaus wurde bei der neuen Version auf eine größtmögliche Übereinstimmung mit dem Reha-Entlassungsbericht der GKV geachtet.

Ergebnisse: Änderungen ergaben sich sowohl im Formularteil als auch im Textteil des einheitlichen Reha-Entlassungsberichts. Die bedeutendste Änderung im Formularteil ist wohl die Verlagerung der sozialmedizinischen Epikrise auf das Formblatt 1a. Hierdurch wird eine schnelle Plausibilitätsprüfung des sozialmedizinischen Votums ermöglicht. Darüber hinaus wurden Begrifflichkeiten im Hinblick auf die ICF [2] verbessert. Hier wird beispielsweise in der neuen Version bei der Beurteilung des negativen Leistungsvermögens von eingeschränkten Funktionen gesprochen, während bislang die betroffenen Organsysteme benannt wurden. Im Freitextteil konnte die Anzahl der Gliederungspunkte von ursprünglich elf auf nunmehr fünf reduziert werden. Diese sind wie folgt: Anamnese; sozialmedizinische Anamnese; Aufnahmebefund/Diagnostik; Reha-Prozess und -Ergebnis; Empfehlungen für weiterführende Maßnahmen. Die einzelnen Gliederungspunkte werden durch sinnvolle, disjunkte Unterpunkte weiter strukturiert. Die Pilottestung in den Reha-Einrichtungen zeigte eine Aufwandsreduktion für die ärztlichen Mitarbeiter zwischen 30 und 50%. Dabei blieben laut Urteil der Sozialmediziner der Rentenversicherung alle relevanten Informationen erhalten.

Diskussion: Das Ziel, die Erstellung des einheitlichen Reha-Entlassungsberichts der Deutschen Rentenversicherung weniger aufwändig zu gestalten, wurde erreicht. Die Rentenversicherung wird das neue Formular ab dem 1. Januar 2015 in allen von ihr belegten Reha-Einrichtungen einsetzen. Die Einführung wird begleitet durch einen ausführlichen, ab Spätsommer 2014 vorliegenden Leitfaden, der den bislang gültigen Leitfaden zum einheitlichen Entlassungsbericht ersetzt. Ebenfalls angepasst werden die Checkliste zum Peer Review sowie das entsprechende Manual.