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DOI: 10.1055/s-0034-1386487
Aortobronchiale Fistel nach thorako-aortalem Gefäßersatz: Eine seltene Differentialdiagnose der oberen gastrointestinalen Blutung
Die obere gastrointestinale Blutung stellt eine häufige Ursache für Krankenhausaufenthalte dar. Die zugrunde liegenden, differentialdiagnostisch zu erwägenden Aspekte sind mannigfaltig.
Wir beschreiben im Folgenden den Fall einer multimorbiden 75-jährigen Patientin, die mehrfach mit Hämatemesis im Laufe eines Jahres im Unfallkrankenhaus Berlin vorstellig wurde. Hierunter war sie mehrmals intubations-, akut transfusions- und einmalig reanimationspflichtig. Als mögliche Blutungsursachen waren anamnestisch eine orale Antikoagulation mit Marcumar bei rezidivierenden
Thrombosen in beiden Beinen, ein im Rahmen eines Voraufenthaltes
bekannt gewordener Thoraxmagen sowie ein Zustand nach Aneurysma der Aorta descendens mit Gefäßprothesenversorgung aus dem Jahr 1998 in Erfahrung zu bringen.
Nach initial konservativem Therapieversuch erfolgte im Verlauf die Beendigung der oralen Antikoagulation nach Abwägung des Risikoprofils, dennoch trat bei dem vorbekannten Thoraxmagen erneut ein akutes Blutungsereignis auf. Trotz es erhöhten operativen Risikos wurde im Folgenden eine Hiatoplastik mit Fundoplikatio komplikationslos durchgeführt. Im Weiteren trat abermals ein akutes Blutungsereignis auf. Die Patientin "aspirierte" erneut. Es wurde nach Ausschluss weiterer möglicher Blutungsursachen nun differentialdiagnostisch der Verdacht einer aorto-bronchialen
Fistel bei liegender Gefäßprothese gestellt. In der neuerlich durchgeführten CT-Diagnostik zeigte sich ein Kontrastmittelausstritt auf Höhe des distalen Prothesenendes mit Anschluss an das Bronchialsystem im Sinne einer aorto-bronchialen Fistel. Es erfolgte die Stent-Graft Versorgung. Der folgende Verlauf war komplikationslos. Ein erneutes Blutungsereignis trat nicht auf.
Aorto-bronchiale Fisteln sind selten, aber keine Rarität. Die dargestellte
Fallkonstellation ist jedoch einzigartig. Bei einer Literaturanalyse in „pubmed“ ließ sich kein vergleichbarer Fall eruieren.