Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2014; 9(03): 64-68
DOI: 10.1055/s-0034-1383541
praxis
© Karl F. Haug Verlag in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG

Im Paragrafendschungel

Sue Fritz

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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
27. Juni 2014 (online)

Summary

Wenn Sie als Heilpraktiker für sich werben wollen, müssen Sie die entsprechenden Verbote und Gebote im Heilmittelwerbegesetz beachten. Vor allem § 3 und § 11 HWG sind für Sie relevant: § 3 regelt die Unzulässigkeit irreführender Werbung, § 11 bezieht sich auf Werbemaßnahmen außerhalb der Fachkreise. Bezüglich § 11 sollten Sie auch die Neuerungen beachten, die im Oktober 2012 in Kraft getreten sind.