Zusammenfassung
OP-Management Die aktuelle Sozialgesetzgebung verpflichtet den Krankenhausträger dazu, den
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Darüber hinaus fordert sie von ihm
betriebswirtschaftliche Effizienz und Sicherung der medizinischen Qualität bei der
Versorgung jedes
einzelnen Patienten. Damit verstärkt sich für die Krankenhäuser der Druck zum wirtschaftlichen
Arbeiten: Das Krankenhaus – und damit auch der OP – wird zum Unternehmen.