intensiv 2014; 22(03): 119
DOI: 10.1055/s-0034-1375283
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

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Tobias Weimer
Management v. Gesundheitseinrichtungen, WEIMER | BORK – Kanzlei für Medizin-, Arbeits- & Strafrecht, Frielinghausstr. 8, 44803 Bochum
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Publication Date:
08 May 2014 (online)

Aufklärungsumfang bei Koloskopie

Das OLG Hamm sprach einem Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von 220.000 Euro zu, bei dem es bei einer Koloskopie zu einer Darmperforation mit anschließender Bauchfellentzündung kam, was weitere Eingriffe notwendig machte. Zwar lag eine unterschriebene Einverständniserklärung des Patienten vor, in der auf die „mit dem Eingriff verbundenen unvermeidbaren nachteiligen Folgen, mögliche Risiken und Komplikationsgefahren“ hingewiesen wurde, doch konnte von Behandlerseite nicht nachgewiesen werden, dass auch eine Aufklärung im Hinblick auf die Gefahr einer Darmperforation erfolgte.

OLG Hamm, Urteil v. 03.09.3013 – 26 U 85/12