Fragestellung: Die Rehabilitation, als dritte Säule im Gesundheitswesen, umfasst bei Bedarf auch
Leistungen zur beruflichen Wiedereingliederung erkrankter Arbeitnehmer (Leistungen
zur Teilhabe am Arbeitsleben, LTA). Diese sind u.a. dann indiziert, wenn der Betroffene
den Anforderungen der bisherigen Tätigkeit nicht mehr gerecht werden kann, jedoch
einer anderen Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt nachgehen könnte (= gespaltenes Leistungsvermögen).
Dabei besteht die Frage, wie häufig Rehabilitationseinrichtungen ein gespaltenes Leistungsvermögen
feststellen und ob in Folge auch eine Empfehlung für eine LTA-Leistung ausgesprochen
wird.
Methodik: Mittels anonymisierter Routinedaten der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg
wurde die Häufigkeit von LTA-Empfehlungen sowie von bewilligten LTA-Anträgen in Abhängigkeit
vom Vorliegen eines gespaltenen Leistungsvermögens je Rehabilitationsklinik (mit >
99 Rehabilitanden) betrachtet. Im Zuge der Auswertungen wurden Daten von 46.267 Rehabilitanden
des Jahrgangs 2010 analysiert.
Ergebnis: Der Anteil der Rehabilitanden mit einem gespaltenen Leistungsvermögen variiert zwischen
den Kliniken von 1,6% bis 59,8%. In dieser Gruppe erhielten 49,5% eine LTA-Empfehlung,
jedoch nur 5,8% der restlichen Rehabilitanden (p < 0,0001). Während bei 40% der Rehabilitanden
mit einem gespaltenem Leistungsvermögen innerhalb eines Jahres nach der Rehabilitation
ein LTA-Antrag bewilligt wurde, betrug dieser Anteil bei den übrigen Rehabilitanden
lediglich 5,4% (p < 0,0001).
Schlussfolgerung: Ein gespaltenes Leistungsvermögen stellt tatsächlich seitens der Rehabilitationseinrichtung
und des Leistungsträgers ein Kriterium für LTA-Bedarf dar. Es bedarf jedoch noch der
Aufklärung, inwieweit die hohe Schwankungsbreite bei der Feststellung eines gespaltenen
Leistungsvermögens zwischen den Kliniken durch Patientenmerkmale bzw. Klinikfaktoren
erklärt werden kann.