Zeitschrift für Palliativmedizin 2014; 15 - PD269
DOI: 10.1055/s-0034-1374440

Sektor übergreifende Behandlungspfade für Patienten mit chronischen Schmerzen

AM Schneider 1, C Schiessl 1, B Klasen 1, R Thoma 1
  • 1Algesiologikum, München, Deutschland

Hintergrund: Die Sektor übergreifende Versorgung v.a. von Patienten mit chronischen Krankheiten ist wichtig und wird seit 2008 nach §137 SGB V mit den Richtlinien und Beschlüssen zur Qualitätssicherung gesetzlich gefordert1.

Der Algesiologikum Verbund, bestehend aus Algesiologikum MVZ (München, ab 2009), MVZ ASAmed (Fürth, ab 2013) und 4 kooperierenden Krankenhäusern der Regelversorgung (3x München, 1x Vilsbiburg), versorgt Pat. mit chron. Schmerzen Sektor übergreifend. Die Chefärzte der koop. Krankenhäuser bieten wöch. Sprechstunden im Algesiologikum MVZ an, wodurch die Betreuung der Pat. aus einer Hand über Sektorengrenzen hinweg gesichert ist. Unterstützt wird dies durch eine einheitliche elektronische Patientenakte (M1), auf die Ärzte/Therapeuten im amb. und im stat. Bereich zugreifen.

Methode: Nach einem amb. Ersttermin sind folgende Behandlungspfade möglich:

  • Mit Behandlungsempfehlung zum Haus-/Facharzt

  • Weiterbehandlung im MVZ

  • Stat. Behandlung in einem der Algesiologikum – Zentren für Schmerzmedizin

  • ohne amb. Nachbetreuung im MVZ

  • mit amb. Nachbetreuung im MVZ

Anzahl und Frequenz der amb. Termine gehen aus M1 hervor. Durch Matchen der §21-Daten mit M1 wird klar, welche Pat. auch stat. behandelt und ob diese danach im MVZ weiterbetreut wurden.

Die 4 Gruppen werden zudem hinsichtlich der Diagnoseverteilung und verschiedener Schmerzparameter aus dem Deutschen Schmerzfragebogen 20072 analysiert.

Ergebnisse: Erste Ergebnisse zeigen, dass bei Algesiologikum etwa 50% der Pat. stat. behandelt wird. Von den rein amb. Pat. werden ca. 30% langfristig betreut. Ebenso befinden sich etwa 30% der stat. behandelten Pat. in der amb. Nachsorge. Die weitere Analyse soll Zusammenhänge zw. Diagnosen/Schmerzparametern und Behandlungspfaden aufdecken.

Literatur:

1 http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__137.html (14.1.14)

2 http://www.dgss.org/fileadmin/pdf/12_DSF_Anamnese_Muster_2012.2.pdf (14.1.14)