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DOI: 10.1055/s-0034-1374429
Versorgungsstrukturen im ambulanten Sektor in Österreich – Daten und Fakten
Fragestellung: Strukturdaten sind für die Beschreibung, Entwicklung und Steuerung eines Gesundheitssystems sowie für die Bedarfs- und Versorgungsplanung essentiell. Ziel der vorliegenden Studie war es, Datenquellen ausfindig zu machen, die es gestatten, die strukturelle Beschaffenheit des ambulanten Versorgungssektors in Österreich zu beschreiben und mit Kennzahlen zu hinterlegen.
Methodik: Von April 2012 bis März 2013 wurden systematische Recherchen nach Strukturdaten des österreichischen Gesundheitswesens betrieben. Da Suchläufe in wissenschaftlichen Literaturdatenbanken ohne Ergebnis blieben, wurden die relevanten Institutionen direkt adressiert, Print- und Online-Medien wurden gesichtet. Die gefundenen Daten wurden extrahiert, tabellarisch aufbereitet und zusammengefasst.
Ergebnis: Daten waren u.a. von folgenden Instanzen des österreichischen Gesundheitswesens verfügbar: Bundesministerium für Gesundheit, Österreichisches Bundesinstitut für das Gesundheitswesen, Österreichische Sozialversicherung, Statistik Austria, Ärztekammern sowie Gebietskrankenkassen. Vielfältige Strukturinformationen wie beispielsweise regionale, fachbezogene Arztkennzahlen (Fälle, Dichte usw.) konnten ermittelt werden. Kaum durch öffentlich zugängliche Quellen abbildbar waren wirtschaftliche Kennzahlen von Praxen, insbesondere Daten zu Wahlärzten, die einen beträchtlichen Teil der österreichischen Ärzteschaft ausmachen.
Schlussfolgerung: Trotz der Ähnlichkeit zwischen deutschem und österreichischem Gesundheitssystem gibt es markante Unterschiede (kein Kassenwettbewerb, keine Kassenärztlichen Vereinigungen, keine private Krankheitsvollversicherung, aber Wahlärzte), die sich in der Verfügbarkeit von Daten zur Versorgungsstruktur niederschlagen. Jedoch ist es möglich, systematisch aktuelle Daten und Fakten so zu kompilieren, dass sie der Gesundheitspolitik, den Kostenträgern, Investoren und Kapitalgebern sowie den Leistungserbringern selbst zur informierten Entscheidungsfindung dienen können.