Zeitschrift für Palliativmedizin 2014; 15 - PC201
DOI: 10.1055/s-0034-1374392

Neue Richtlinie für das Gutachterwesen zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung und stationären Hospizversorgung, was kommt auf uns zu?

JE Panke 1, H Gerber 2
  • 1Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS e.V.), Sozialmedizin-Versorgungsberatung/Ambulante Versorgung, Essen, Deutschland
  • 2Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Bayern, Sozialmedizinische Expertengruppe 'Pflege', München, Deutschland

Die Palliativmedizin hat in den vergangenen Jahren eine stetige Entwicklung erfahren und ist immer mehr ins Bewusstsein der Öffentlichkeit und der Politik gerückt.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschreibt Palliativmedizin als einen Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und deren Familien, die mit den Problemen einer lebensbedrohlichen Erkrankung konfrontiert sind.

Für die Palliativmedizin ist die Einführung des §37 b SGB V von besonderer Bedeutung. Patienten haben hierdurch einen gesetzlichen Anspruch auf eine Versorgung mit spezialisierter ambulanter Palliativversorgung, wenn sie an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leiden und eine besonders aufwändige Versorgung benötigen.

Nach Maßgabe des §37 b SGB V wurde der Leistungsanspruch vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in der Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung konkretisiert (SAPV-RL, zuletzt geändert in 2010).

Seither hat sich einiges verändert und die rasante Entwicklung der Palliativversorgung machte es notwendig, eine für MDK (Medizinischen Dienste der Krankenversicherung) und Krankenkassen verbindliche Richtlinie (gemäß §282 SGB V) namens „Begutachtungsanleitung Spezialisierte ambulante Palliativversorgung und stationäre Hospizversorgung“ zu erstellen und auf Bundesebene zu konsentieren, damit die Bewilligung von Leistungen und die adäquate Versorgung reibungsloser verlaufen kann.

Diese neue Richtlinie aus dem Jahre 2014 wird auf dem Kongress in Grundzügen vorgestellt und Anlass geben, über die Versorgung und die sozialmedizinische Begutachtung zu diskutieren. Zusätzlich werden in einem groben Umriss die bislang vier veröffentlichten Qualitätsberichte über die Umsetzung der SAPV-Richtlinie des G-BA an das BMG (Bundesministerium für Gesundheit) in die Beurteilung der Versorgungssituation einbezogen.