Zeitschrift für Palliativmedizin 2014; 15 - PB153
DOI: 10.1055/s-0034-1374360

Die neue gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung ist noch weitgehend unbekannt und entspricht teilweise nicht den Wünschen vieler Patienten – Ergebnisse einer Umfrage unter Patienten einer allgemeinmedizinischen Abteilung

S Elmeadawy 1, CG Dietrich 1
  • 1Bethlehem-Krankenhaus, Medizinische Klinik, Stolberg/Rhld., Deutschland

Hintergrund: Seit 2009 regelt ein neues Gesetz den Bereich Patientenverfügung (PV) und Vorsorgevollmacht (VV). Das Wissen um die getroffenen Regelungen und die Einstellung der Patienten dazu sowie zur Abfassung einer Patientenverfügung sind nicht bekannt.

Methodik: Mittels eines Fragebogens wurden im Jahre 2012 bei 200 konsekutiven Patienten (52% weiblich, Alter 21 – 99 Jahre (Mittel 68 ± 15 Jahre)) einer allgemeininternistischen Abteilung Einstellungen zum Thema PV und VV ermittelt. Palliativ- und intensivmedizinische Patienten waren in dieser Befragung absichtlich ausgeschlossen.

Ergebnisse: Etwa 37% verfügten über eine PV, 40% über eine VV, meist mit konkreter Benennung eines Angehörigen. Vor allem die nicht nur vorübergehende Beatmung und Dialyse wurden von den Patienten kritisch gesehen, während Ernährung und Schmerzbehandlung sowie Antibiotikagabe überwiegend gewünscht wurde. Eine buchstabengetreue Umsetzung der PV wurde von 88% abgelehnt, vielmehr wurde von einer großen Mehrheit eine Entscheidungsfindung durch Ärzte und Angehörige gewünscht.

Grund für diese Sichtweise und das Fehlen einer PV ist vielfach, dass Patienten sich nicht mit dem Thema Krankheit und Tod beschäftigen wollen (48%) und sich häufig nicht genug informiert fühlen (42%). Die gesetzlichen Bestimmungen zur PV (Verbindlichkeit, Reichweite, PV steht über VV) waren weit über der Hälfte der Befragten nicht bekannt und wurden auch nicht überwiegend positiv bewertet.

Schlussfolgerung: Die Zahl der Patienten mit einer PV steigt nur langsam. Viele Patienten haben Informationsdefizite, beschäftigen sich ungern mit dem Thema Krankheit/Tod und möchten medizinische Entscheidungen gerne an Angehörige und Ärzte delegieren. Eine aktive Beratung von Patienten in der hausärztlichen Sprechstunde erscheint sinnvoll, zumindest bei älteren Patienten. Die VV scheint unter Berücksichtigung der Patientenwünsche und Entscheidungsprozesse in der individuellen Situation insgesamt wichtiger zu sein.