Zeitschrift für Palliativmedizin 2014; 15 - PB151
DOI: 10.1055/s-0034-1374358

Qualitätssicherung am Lebensende (aka: LCP) – Eine Einbahnstraße in Deutschland? Retrospektive Jahresanalyse 2013 eines universitären Zentrums

C Schulz 1, C Altreuther 1, M Respondek 1, A Schmitz 1, 2
  • 1Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin, Düsseldorf, Deutschland
  • 2Universitätsklinikum Düsseldorf, Klinik für Anästhesiologie, Düsseldorf, Deutschland

Hintergrund: Im Juni 2013 wurde in Großbritannien nach einer unabhängigen Untersuchung empfohlen den Liverpool-Care-Pathway (LCP), ein Qualitätssicherungsinstrument zur Versorgung von Patienten in der Sterbephase, auslaufen zu lassen. Eines der wesentlichen Argumente für diese Entscheidung waren fehlende Outcome-Daten, die einen landesweiten Einsatz des Instrumentes hätten rechtfertigen können.

Methode: Retrospektive Beobachtungsstudie (Jan-Dez 2013) aller auf einer universitären Palliativstation versorgter Patienten, die zur Sicherung der Versorgungsqualität in der Finalphase in einer digitalen Version des LCP (Version 12) dokumentiert wurden.

Ergebnisse: 2013 wurden auf der Palliativstation 192 Patienten bei insgesamt 216 Aufenthalten behandelt. 120 Patienten verstarben (55% aller Fälle; 62,5% aller Patienten); davon wurden 81 Patienten (67,83%) während der Finalphase zusätzlich im LCP dokumentiert. Bei n = 7 Patienten wurde eine Evaluation durchgeführt ohne diese einzuschließen (keine Einigkeit im Team); bei n = 6 Patienten wurde die LCP-Dokumentation bei Re-Evaluation durch das Behandlungsteam abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut begonnen; bei einem Patienten wurde eine begonnene LCP-Dokumentation nach Re-Evaluation abgebrochen und der Patient konnte im Verlauf aus der stationären palliativmedizinischen Behandlung entlassen werden.

Diskussion: Das Diagnostizieren und eine effektive Symptomkontrolle in der Sterbephase ist eine wichtige und komplexe Aufgabe in der Palliativmedizin. Der Einsatz von Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Sterbebegleitung von Patienten muss mit partizipativen Entscheidungsfindungsprozessen, regelmäßig dokumentierten und interprofessionellen Fallbesprechungen zur Re-Evaluation der Maßnahmen, sowie an eine wissenschaftliche Analyse der Betreuungsergebnisse gekoppelt sein. Nur auf der Basis evidenzbasierter Daten sollten konkrete Handlungsempfehlungen zur Symptomkontrolle in der Sterbephase ausgesprochen werden.