Zeitschrift für Palliativmedizin 2014; 15 - V159
DOI: 10.1055/s-0034-1374222

Aktuelle Volume-Outcome-Analysen zur Versorgung von Neugeborenen mit sehr niedrigem Geburtsgewicht auf der Basis von Routinedaten

G Heller 1, T Thomas 1, S Konheiser 1, B Broge 1, J Szecsenyi 1
  • 1AQUA – Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH, Göttingen, Deutschland

Fragestellung: Seit nahezu einem Jahrzehnt wird über die Einführung von Mindestmengen in der Versorgung von Neugeborenen mit sehr niedrigem Geburtsgewicht (VLBW) im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) verhandelt.

Ziel dieser Studie war es, aktuelle Volume-Outcome-Analysen durchzuführen, zumal zuletzt veröffentlichte Ergebnisse auf Basis von Neonataldaten auf Grund von unvollständig dokumentierten Todesfällen seriös nicht zu interpretieren sind und Mindestmengenregelungen im aktuellen Koalitionsvertrag explizit gefordert werden.

Methodik: Dazu wurden Routinedaten von AOK-versicherten VLBW mit einem Aufnahmegewicht von 300 – 1499 g, einem Alter bei Aufnahme von <= 2 Tagen und einem Entlassungsdatum von 2005 – 2012 analysiert. Als Endpunkt wurde das Versterben innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme untersucht. Mithilfe von logistischen Regressionen wurden risikoadjustierte Sterberaten verschiedener Subpopulationen in Beziehung gesetzt. Zusätzlich wurde simuliert, inwieweit sich die erwartete Sterblichkeit nach der Einführung verschiedener fiktiver Mindestmengen im Untersuchungsintervall von der tatsächlich beobachteten unterschieden hätte.

Ergebnisse: 21.066 VLBW aus 397 Krankenhäusern wurden eingeschlossen. Das Verhältnis der beobachteten zu den erwarteten Sterbefällen ergab 1,55 für Krankenhäuser unter 6 VLBW/Jahr, gegenüber 0,88 für Krankenhäuser > 64 VLBW/Jahr. Vergleichbare Ergebnisse zeigten sich für VLBW < 1250 g. In den Simulationsanalysen schienen die Risikodifferenzen ab 2008 etwas weniger ausgeprägt als zuvor.

Schlussfolgerung: Es konnten Volume-Outcome-Effekte in der aktuellen Versorgung von VLBW nachgezeichnet werden, in wie weit dies rechtfertigt eine Mindestmenge einzuführen, bedarf einer politischen Bewertung und Entscheidung.