Zeitschrift für Palliativmedizin 2014; 15 - V150
DOI: 10.1055/s-0034-1374213

Stationäre Palliativversorgung innerhalb und außerhalb des DRG Systems

BO Maier 1, H Melching 2
  • 1St. Josefs-Hospital Wiesbaden, Palliativmedizin und interdisziplinäre Onkologie Med. Klinik III, Wiesbaden, Deutschland
  • 2Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., Berlin, Deutschland

Durch den neuen, seit 2014 mit einem Entgelt hinterlegten OPS 8 – 98e wurde auch im Bereich der stationären Palliativversorgung eine Unterscheidung zwischen spezialisierter und allgemeiner Palliativmedizin geschaffen. Nach wie vor wird dabei diskutiert, ob das DRG System überhaupt der Komplexität einer guten allgemeinen und spezialisierten Palliativversorgung gerecht werden kann, und eine auskömmliche Vergütung mittels DRG und Komplexpauschale möglich ist. Insbesondere in Bayern und NRW wird vielerorts eine Anerkennung als besondere Einrichtung und damit verbunden eine Vergütung außerhalb des DRG Systems angestrebt. Darüber hinaus tauchen in diesen Diskussionen Fragen danach auf, inwieweit die Codierung zusätzlicher Leistungen, wie z.B. PKMS, die Erlössituation von Palliativstationen und Palliativdiensten innerhalb eines Krankenhauses verbessern kann. Alles in allem entsteht dabei der Eindruck, dass sich die Versorgung von Palliativpatienten in starker Abhängigkeit zur Erlösrelevanz einzelner Leistungen und Strukturmerkmale gestaltet. Insbesondere ein Blick auf die Verweildauer und den Zeitpunkt der Entlassungen legt den Verdacht nahe, dass diese durch komplexpauschalenbedingte Erlösvorteile getriggert sein könnten. Wenn dem so wäre, würde dies die Idee eines „lernenden DRG-Systems“ konterkarieren und dazu führen, dass sich nicht die Vergütung an der erbrachten Leistung orientiert, sondern die Versorgungsleistung sich an den Vergütungsmöglichkeiten orientiert. Wie einer solchen Fehlentwicklung entgegengewirkt werden kann, soll ebenso Bestandteil dieses Vortrags sein, wie der Blick auf die Neuerungen des OPS 8 – 89e und die daraus resultierenden Konsequenzen für nichtspezialisierte Palliativversorgung im Krankenhaus, wie sie z.B. durch palliativmedizinische Konsiliardienste erbracht wird.