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DOI: 10.1055/s-0034-1374147
Qualifizierte Gesprächsbegleitung im Advance Care Planning Prozess – wie hoch ist der Aufwand in der Praxis? Daten aus einer Implementierungsstudie in deutschen Pflegeheimen
Hintergrund: Regionale Advance Care Planning (ACP) Programme sehen unter anderem vor, dass Vorausverfügungen grundsätzlich als Ergebnis eines professionell begleiteten, ausführlichen Gesprächsprozesses (facilitation) entstehen. Wie hoch ist der dafür zu kalkulierende Aufwand?
Methode: Die für die Implementation des ACP Programms ‚beizeiten begleiten' (b.b.) geschulten Gesprächsbegleiterinnen zweier teilnehmender Pflegeheime protokollierten Anzahl und Dauer aller im 16-monatigen Studienzeitraum für b.b. geführten Gespräche.
Ergebnisse: Von 159 in Frage kommenden Heimbewohnern (davon 79% Frauen) bzw. ihren legalen Vertretern erhielten 74 (46,5% von 159; medianes Alter 85 Jahre) das Angebot einer Gesprächsbegleitung. Mit diesen Bewohnern wurden 2 (range: 1 – 5) Gespräche geführt mit einer medianen Dauer von 39 (10 – 70) Minuten, die kumulative Gesprächsdauer betrug 92,5 (10 – 240) Minuten. Von den 74 Bewohnern schlossen 60 (81%) die Gesprächsbegleitung nach im Median 2,5 (1 – 5) Gesprächen mit je 40 (23 – 70) und kumulativ 100 (60 – 240) Minuten ab. Die 12 Begleitungen (2 Missings) ohne Abschluss durch eine Gesprächsbegleitung umfassten 2 (1 – 3) Gespräche von je 33 (10 – 60) und kumulativ 60 (10 – 100) Minuten Dauer.
Diskussion: Im Rahmen des ACP Programms b.b. entstandenen Vorausverfügungen gehen 2 – 3 professionell begleitete Gespräche von kumulativ rund 100 Minuten Dauer voraus. Anzahl und Dauer der Gespräche, die nicht in eine Verfügung mündeten, deuten auf eine diesbezüglich freilassende Begleitung hin. Der beobachtete Aufwand für die professionelle Gesprächsbegleitung ist mit den Angaben anderer Autoren und eigenen Erfahrungen vergleichbar. Eine Hochrechnung dieser Zahlen ergibt den Bedarf von etwa 1/12 Sozialarbeiterstelle pro 100 Bewohner für die Realisierung von ACP Programmen in Pflegeheimen – mit der Folge, dass valide und aussagekräftige Vorausverfügungen der dort lebenden Menschen zur Regel werden.