Mit Urteil vom 27.06.2013 (Az.: 20 U 19/12) wies das Kammergericht Berlin die Berufung
der Mutter eines Kindes gegen einen Krankenhausträger auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
zurück. Der Krankenhausträger wurde verklagt, weil Mitarbeiter wegen des Verdachts
auf Kindesmisshandlung das Jugendamt und das Landeskriminalamt informiert hatten.