Gesundheitswesen 2014; 76 - P49
DOI: 10.1055/s-0034-1371678

Erfahrungen mit der Legionellenüberwachung in Wohngebäuden

O Weiß 1, D Junge 1
  • 1Gesundheitsamt Köln, Infektions- und Umwelthygiene, Köln

Die erste Änderung der Trinkwasserverordnung 2001 führte in 2011 erstmalig eine Untersuchungspflicht für Wohngebäude ein. Bereits 2012 trat eine 2. Änderungsverordnung in Kraft. In dieser wurde die Verantwortung fast vollständig auf den Betreiber der Trinkwasser-Installation übertragen. Dieser ist verpflichtet, das erwärmte Trinkwasser auf Legionellen untersuchen zu lassen. Ziel der Untersuchungen ist eine Bewertung des Installationssystems und die Feststellung, ob die Trinkwasser-Installation in ihren zentralen Teilen mit Legionellen belastet ist. Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes von 100 koloniebildenden Einheiten je 100 Milliliter (100 KBE/100 ml) bestehen verschiedene Verpflichtungen für den Betreiber, deren er sich oft nicht bewusst ist und deren Umsetzung teilweise mangelhaft erfolgt. Unter anderem muss diese Überschreitung dem Gesundheitsamt angezeigt werden. Aufgrund der Vielzahl der Fälle in Köln erfolgt eine systematische Aufarbeitung. Bei der Auswertung der Untersuchungsergebnisse von angezeigten Objekten (n = ca. 600) ist ein hoher Anteil an Objekten mit hoher Legionellenkontamination (> 1.000 KBE/100 ml und = 10.000 KBE/100 ml) sowie extrem hoher Legionellenkontamination (> 10.000 KBE/100 ml) auffällig: Ca. 45% der Objekte weisen eine hohe sowie ca. 15% eine extrem hohe Kontamination auf. Eine Aussage darüber, wie groß der wirkliche Anteil der Wohngebäude mit Legionellenbelastungen ist, kann nicht gemacht werden, da die Gesamtanzahl der untersuchungspflichtigen Objekte nicht bekannt ist.