Gesundheitswesen 2014; 76 - P24
DOI: 10.1055/s-0034-1371653

Empfehlungen zu den Kernkapazitäten an gemäß Internationalen Gesundheitsvorschriften benannten Flug- und Seehäfen

M an der Heiden 1, B Gréutelaers 1, A Gilsdorf 1, T Eckmanns 1
  • 1Robert Koch-Institut, Abteilung für Infektionsepidemiologie, Berlin

Einleitung: Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) 2005 müssen von allen WHO Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. In Anlage 1B der IGV sind allgemein Kernkapazitäten beschrieben welche an gemäß IGV benannten Grenzübergangsstellen vorhanden sein müssen um umgehend und wirksam auf Gefahren für die öffentliche Gesundheit und gesundheitliche Notlagen internationaler Tragweite (GNIT) zu reagieren. Das Robert Koch-Institut wurde von Bundesministerium für Gesundheit beauftragt die Kernkapazitäten für gemäß IGV benannte Flug- und Seehäfen in Deutschland in einem Empfehlungsentwurf zu konkretisieren. Methoden: Sowohl im Flughafenbereich als auch im Seehafenbereich erarbeitete jeweils eine Expertengruppe in je drei Treffen durch moderierte Diskussion einen Empfehlungsentwurf. Vertreten waren Gesundheitsbehörden, Flughafen- bzw. Hafenbetreiber und Vertreter von Luft- bzw. Schifffahrtunternehmen. Ergebnisse: Wesentliche Empfehlungen betreffen die intersektorale Kommunikation und Zusammenarbeit an der benannten Grenzübergangsstelle. Eine einsatzverantwortliche Person des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) bzw. des Hafenärztlichen Dienstes (HÄD) für medizinische Lagen und eine koordinierende Ansprechperson für den ÖGD bzw. den HÄD im Hafen muss jederzeit erreichbar bzw. verfügbar sein.

Bei benannten Flughäfen soll jederzeit ein medizinischer Dienst mit Personal, Räumlichkeiten und Ausrüstung direkt am Flughafen zur Verfügung stehen. Bei benannten Seehäfen soll jederzeit der Zugang zu ausgebildeten und benannten Ärzten und Assistenzpersonal, welche im Auftrag des HÄD arbeiten, vorhanden sein. Die Passagier- und Besatzungsanzahl des größten planmäßig landenden Luftfahrzeuges bzw. einlaufendes Schiffes soll jederzeit gehandhabt werden können. Bei einer GNIT soll die Kapazität angepasst werden. Diskussion: Die entworfene Empfehlung unterstützt die praktische Umsetzung der IGV in den benannten deutschen Flug- und Seehäfen. Einzelne Art und Umfang der Kapazitäten bestimmen die zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörden.