Gesundheitswesen 2014; 76 - V71
DOI: 10.1055/s-0034-1371624

Die Bedeutung des Kinderschutzes im öffentlichen Gesundheitswesen – Kooperation in der Verantwortungsgemeinschaft professionell gestalten

K Stoltze 1
  • 1Gesundheits- und Veterinäramt Landeshauptstadt Magdeburg, Kinder- und Jugendgesundheitsdienst/Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Magdeburg

Seit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes stehen die Umsetzung fachlich interdisziplinärer Anforderungen sowie die damit verbundenen kooperativen Aufgaben an die unterschiedlichen Fachdisziplinen und Hilfesysteme auch im Fokus des öffentlichen Gesundheitswesens. Es wird der aktuelle Fachdiskurs zur Verbesserung der Rechtsgrundlagen für den Schutz von Kindern vor Gefahren für ihr Wohl und die Einbeziehung des Gesundheitssystems differenziert und kritisch aufgegriffen. Mit Blick auf die Zukunftsperspektiven und die Verbesserungen im Kinderschutz hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass ein wirksamer Schutz von Kindern und Jugendlichen nur in Kooperation gelingen kann. Es kommt darauf an, dass die einzelnen Kooperations- oder Netzwerkpartner voneinander wissen, wie geregelte Verfahrenswege und Zuständigkeiten zwischen unterschiedlichen Disziplinen und Hilfesystemen nutzbar gemacht werden können. Der Vortrag thematisiert die Begründungen, Erfahrungen und Hindernisse für Kooperation und Vernetzung im Kinderschutz aus Sicht des Gesundheitsamtes Magdeburg. Es wird der Prozess der Entwicklung tragfähiger und verbindlich nutzbarer Kooperationsbemühungen vorgestellt. Die Sensibilität und Aufmerksamkeit für das Thema Kindeswohlgefährdung und Kinderschutz ist deutlich gestiegen und findet im alltäglichen Tätigwerden der unterschiedlichen Disziplinen innerhalb des Gesundheitsamtes ihre Umsetzung. Anhand von Leitfragen können sich in den Fall einbezogene Fachkräfte des Gesundheitsamtes in der Komplexität der Kindesschutzgefährdung orientieren, um dann Entscheidungen zum Aktivieren der Verantwortungsgemeinschaft zu treffen. Exemplarisch wird dieses Vorgehen von der Kenntnisnahme einer Situation der Kindeswohlgefährdung bis zur Umsetzung des Kinderschutzes vorgestellt.