Gesundheitswesen 2014; 76 - V24
DOI: 10.1055/s-0034-1371577

Neue Trinkwasserverordnung und Legionellenüberwachung – Erste Erfahrungen

T Westphal 1, S Weckel 1, U Heudorf 1
  • 1Amt für Gesundheit, Medizinische Dienste und Hygiene, Frankfurt am Main

Ende 2012 trat die letzte Novelle der Trinkwasserverordnung in Kraft. Für Frankfurt am Main war geschätzt worden, dass demnach Betreiber von 18.000 – 36.000 „gewerblichen Großanlagen“, insbesondere im Wohnungsbau, ihre Warmwassersysteme auf Legionellen untersuchen lassen, die auffälligen Ergebnisse dem Gesundheitsamt mitteilen und bei Bedarf Sanierungsmaßnahmen einleiten müssen. Auf der Grundlage der TrinkwV 2011 waren im Jahr 2012 dem Amt für Gesundheit ca. 4.300 Liegenschaften angezeigt und die Untersuchungsergebnisse von 365 Liegenschaften mitgeteilt worden (Maximalwerte pro Liegenschaft: 75,3% ≤100/100 ml, 20,8% 101-< 10.000/100 ml, 3,8% > 10.000/ml). Ende 2012 entfiel die Anzeigepflicht und die Übermittlungspflicht für Befunde ≤100 Legionellen/100 ml. Seither (Stand 31.08.2013) wurden dem Amt bisher Befunde aus 316 Liegenschaften mitgeteilt (Maximalwerte: 35,4% ≤100/100 ml, 55,3% 101-< 10.000/100 ml, 8,2% > 10.000/ml).

Wesentliche bisherige Erfahrungen:

  • Durch Wegfall der Anzeigepflicht ist die Bewertung der Legionellenkontaminationen in der Gesamtheit schwierig, da die Gesundheitsämter die Zahl der untersuchungspflichtigen Liegenschaften nicht kennen.

  • Durch Entfallen der Übermittlungspflicht für alle Befunde (unabh. von einer Überschreitung eines Richtwerts) erfährt das Gesundheitsamt nicht, ob der Betreiber seinen Untersuchungspflichten nachgekommen ist oder ob er gar nicht hat untersuchen lassen.

  • Selbst wenn die Betreiber auffällige Untersuchungsbefunde dem Gesundheitsamt mitteilen, informieren sie häufig das Gesundheitsamt nicht über die weiteren Schritte – oder sie leiten diese gar nicht ein.

  • Oft lassen die Betreiber nur unzureichend untersuchen (nicht repräsentativ für alle Steigstränge).

  • Angesichts der Formulierungen im Verordnungstext („alle drei Jahre“) ist vielen Betreibern nur schwer vermittelbar, dass im Falle von Sanierungen nach DVGW-Arbeitsblatt vorzugehen ist mit kurzfristigen Nachkontrollen.

Diese Erfahrungen, aber auch verschiedene Kasuistiken (z.B. Legionellose, die nachweislich in einer Liegenschaft erworben wurde, die zuvor – unzureichend – als unauffällig untersucht worden war) sollen detailliert vorgestellt und diskutiert werden.