Mit dem Patientenrechtegesetz hat der Gesetzgeber einen neuen Untertitel „Behandlungsvertrag“
im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eingefügt. Damit hat er weitgehend die bisherige
Rechtsprechung zusammengefasst und festgehalten. Inhaltlich geht nun auch der Gesetzgeber
vom paternalistisch geprägten Verhältnis zwischen Behandelnden und Patienten über
zu einem Bild des mündigen Patienten und der informierten Entscheidung.