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Aktuelle Rheumatologie 2014; 3(1): 36-37
DOI: 10.1055/s-0034-1370313
DOI: 10.1055/s-0034-1370313
Recht & Politik / Topthema
„Ohne Berufshaftplicht steht schnell die Existenz auf dem Spiel“
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
19. März 2014 (online)

Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung ist für Ärzte „Pflicht“ – so steht es im § 21 der (Muster-)Berufsordnung der Bundesärztekammer. Diese Versicherung zahlt nicht nur, wenn ein Patient zu Schaden gekommen ist: Sie steht dem Arzt auch in Zweifelsfällen mit Rat und Tat zur Seite. Der Rechtsanwalt und Chirurg Dr. Hölzer erklärt, worauf es bei der Versicherung ankommt.