Der Klinikarzt 2013; 42(12): 544-546
DOI: 10.1055/s-0034-1368106
Medizin & Management
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Honorarärzte im Krankenhaus – „Freie“ Honorarärzte sind häufig als Angestellte mit Sozialversicherungspflicht zu klassifizieren

Isabel Häser
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Publikationsdatum:
20. Januar 2014 (online)

Zusammenfassung

Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg ordnete mit seinem Urteil vom 17.04.2013 (Az.: L 5 R 3755/11) die Tätigkeit eines Honorararztes im Krankenhaus als sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ein. Eine selbstständige Tätigkeit eines Arztes in einem Krankenhaus im Rahmen einer Kooperation setzt zumindest die Niederlassung des Arztes voraus.