Z Geburtshilfe Neonatol 2013; 217 - Po06_3
DOI: 10.1055/s-0033-1361421

Fallbericht: Placenta praevia et percreta

Y Klinke 1, B Ramsauer 1
  • 1Vivantes Klinikum Neukölln, Klinik für Geburtsmedizin, Berlin, Germany

Einleitung: In den letzten Jahren wird durch die Zunahme der Schnittentbindungen eine Zunahme der Patientinnen mit invasivem Plazentawachstum beobachtet. Jede Vorschädigung des Endometriums begünstigt eine unvollständige Entwicklung der Dezidua. Erreicht die Plazenta die Serosa des Uterus oder das viszerale Peritoneum bzw. dringt die Plazenta bis in umgebende Organe ein, so spricht man von einer Placenta percreta.

Kasuistik: 37-jährige Patientin, III. Gravida I. Para, Z.n. Sectio caesarea bei BEL, mit Placenta percreta. Während der Schwangerschaft trat keine vaginale Blutung auf, bei 35+6SSW wird die geplante Sectio caesarea durchgeführt. Präoperativ wurden mehrfach sonografische Untersuchungen und eine MRT-Darstellung des Uterus und der Plazenta vorgenommen. Trotzdem zeigt sich der intraoperative Befund ausgeprägter als erwartet, Harnblase und Ureteren sind von Plazentaanteilen durchwachsen bzw. ummauert. Präoperativ war eine Hysterektomie bei abgeschlossener Familienplanung vereinbart. Nur bei der Möglichkeit des Ausscheidens von befallener Uteruswand sollte uteruserhaltend vorgegangen werden. Im Rahmen der Hysterektomie werden die ummauerten Ureterabschnitte und ein Teil Blasenhinterhand entfernt und die Ureter in die Blase reimplantiert. Ein infiltrativ wachsender Plazentaanteil zwischen Blase und linker Vaginalwand konnte erst durch eine sich postoperativ entwickelte Blasen-Scheiden-Fistel identifiziert werden.

Diskussion: Die Placenta percreta ist eine geburtshilfliche Notfallsituation. Keine diagnostische Methode stellt eine Garantie dar, die Ausdehnung der Anteile atypischer Plazentalokalisationen präoperativ sicher abzuklären. Maximal breites interdisziplinäres klinisches Setting und ein individuelles intraoperatives Vorgehen sind die Vorraussetzungen für eine möglichst geringe Morbidität und Vermeidung der maternalen Mortalität. In sehr ausgewählten Fällen ist ein uteruserhaltendes Vorgehen möglich, meist ist jedoch ein Organerhalt nicht möglich.