Z Geburtshilfe Neonatol 2013; 217 - V27_4
DOI: 10.1055/s-0033-1361365

Silentes CTG mit 28+0 SSW – Fallbericht einer Odyssee

B Hoch 1, T Große-Steffen 1, M Sütterlin 1, R Schaffelder 1
  • 1Universitätsmedizin Mannheim, Frauenklinik, Mannheim, Germany

Hintergrund: Bei der elektronischen antepartalen CTG-Auswertung (Oxford-CTG) wird – basierend auf über 70.000 CTGs und deren outcome – eine untersucherunabhängige Bewertung durchgeführt. Die Dawes-Redman Kriterien sind zur Minimierung der Überwachungszeit gedacht, so kann bei Erreichen dieser schon nach minimal 10 min von einem unauffälligen CTG ausgegangen werden.

Fallbericht: Die 32-jährige II-G/0-P stellte sich mit 28+0 SSW bei in der Facharztpraxis silentem CTG vor. Bei Aufnahme zeigte sich bei unauffälliger Biometrie und Dopplerstatus ein weiterhin silentes CTG, das eine Kurzzeitvariation (KZV) von 2,8 ms bot. Nach ausführlicher Aufklärung der Patientin erfolgte zunächst die stationäre Aufnahme zur RDS-Prophylaxe. Im Verlauf zeigten sich teils unauffällige, teils > 40 min silente CTGs. Auch die elektronische Auswertung zeigte sich inkonstant (KZVs zwischen 7,2 MS bei Erreichen der Dawes-Redman Kriterien nach 10 min mit 28+1 und minimal 2,1 ms mit 29+1 SSW). Nach extensiver Abwägung wurde im Konsensus mit der Patientin von einer frühzeitigen Schwangerschaftsbeendigung abgesehen. Im Weiteren zeigte sich bei 2-wöchentlichen Kontrollen ein unauffälliger Fetus mit perzentilengerechtem Wachstum. Nach vorzeitigem Blasensprung kam es mit 39+6 SSW zum Spontanpartus eines unauffälligen Mädchens (3540 g, Apgar 9/10/10, pH (art.) 7,16, BE -6,4, pH (ven.) 7,28). In U1 und U2 zeigten sich weder neurologische noch anderweitige Auffälligkeiten.

Schlussfolgerung: Die Durchführung von CTG-Kontrollen ohne klare Indikation insbesondere vor Ende der Frühgeburtlichkeit ist kritisch zu diskutieren. Obwohl eine Studie von Dawes & Moulden (1992) u.a. ein 24%iges IUFT-Risiko bei einer KZV von < 2,6 ms zeigte, ist eine vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft aufgrund einer auffälligen elektronischen antepartalen CTG-Auswertung nur mit großer Vorsicht zu erwägen; die im vorgestellten Fall zu vermutende fetale Gefährdung war retrospektiv nicht zu bestätigen.