Einleitung: Misoprostol (Cytotec®) wurde ursprünglich zur Therapie von gastrointestinalen Ulzera
entwickelt und zugelassen. Eine Nebenwirkung des Präparats ist die Induktion von Wehen
am graviden Uterus, wofür Misoprostol auf der WHO-Liste der „Essential Medicines“
steht und nach WHO-Empfehlung zur Geburtseinleitung genutzt werden kann (oral: 25
µg alle 2 Stunden; vaginal: 25 µg alle 6 Stunden). Aktuell hat sich in Deutschland
die Diskussion um den off-label Einsatz von Misoprostol (Cytotoec®) zur Geburtseinleitung
hinsichtlich der medicolegalen Aspekte zugespitzt. Verunsicherung besteht v.a. zum
Versicherungsschutz. Da der Hersteller den Einsatz von Misoprostol bei Schwangeren
als Kontraindikation benennt, gibt es keine klaren Dosierungsempfehlungen. Von der
DGGG wird Misoprostol in einer Leitlinie zum Einsatz von Prostaglandinen in der Geburtshilfe
(Stand 2010) von als mögliche Alternative im off-label-use genannt (25 µg vaginal
alle 4(-6) Stunden).
Ziel: Erhebung einer Standortbestimmung zum Einsatz von Misoprostol zur Geburtseinleitung
in Deutschland sowie den unterschiedlichen Dosierungsschemata. Abgleich der Daten
mit den Dosis-Empfehlungen der WHO, DGGG sowie internationaler Literatur.
Methodik: Von Mai-Juli 2013 wurde eine deutschlandweite Befragung aller geburtshilflichen Kliniken
zum Einsatz von Misoprostol zur Geburtseinleitung mittels Fragebogen durchgeführt.
Angeschrieben wurden alle Kliniken mit Geburtshilfe in Deutschland (n = 738).
Ergebnisse: Nach einer ersten Auswertung haben 62% der angeschriebenen Kliniken geantwortet.
Insgesamt setzen 65% der an der Befragung teilgenommenen Kliniken Misoprostol zur
Geburtseinleitung ein. Davon halten sich lediglich 35% der Kliniken primär an die
von der WHO und DGGG empfohlene Einzeldosis von 25 µg, wobei von diesen Kliniken nur
rund 2,5% keine Dosissteigerung im Verlauf vornehmen.
Die ausführliche Ergebnisauswertung sowie Schlussfolgerung sollen bei aktuell laufender
Auswertung auf dem Kongress präsentiert werden.