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DOI: 10.1055/s-0033-1361344
Therapiefreiheit oder Zulassungsdiktat – Einsatz von Misoprostol in der Geburtshilfe
Einleitung: Misoprostol, ein synthetisches PGE1-Analogon wurde ursprünglich zur Therapie von gastrointestinalen Ulzera entwickelt sowie zugelassen, und ist unter dem Handelsnamen Cytotec® bekannt geworden. Eine Nebenwirkung des Präparats ist die Induktion von Kontraktionen am graviden Uterus, wofür Misoprostol auf der WHO-Liste der „Essential Medicines“ steht. Neben der Abortinduktion sowie Prophylaxe/Therapie postpartaler Nachblutungen kann Misoprolstol nach WHO-Empfehlung zur Geburtseinleitung genutzt werden. Aktuell hat sich die Diskussion um den Einsatz von Misoprostol (Cytotoec®) zur Geburtseinleitung hinsichtlich der medicolegalen Aspekte zugespitzt. Verunsicherung besteht, v.a. zum Versicherungsschutz. Dies ist besonders brisant vor dem Hintergrund, dass gerade in der Geburtshilfe aktuell einige Medikamente „off-label“, und trotz vorhandener Alternativen, zum Einsatz kommen (z.B. Nifedipin, Indomethacin).
Ziel: Erhebung einer Standortbestimmung zum Einsatz von Misoprostol zur Geburtseinleitung in Deutschland. Neben den Hintergründen des (Nicht-)Einsatzes von Misoprostol sollten v.a. die von Klinik zu Klinik deutlich unterschiedlichen Dosierungsschemata Beachtung finden.
Methodik: Von Mai-Juli 2013 wurde eine deutschlandweite Befragung aller geburtshilflichen Kliniken zum Einsatz von Misoprostol zur Geburtseinleitung mittels Fragebogen durchgeführt. Angeschrieben wurden alle Kliniken mit Geburtshilfe in Deutschland (n = 738).
Ergebnisse: Nach einer ersten Auswertung haben 62% der angeschriebenen Kliniken geantwortet. Insgesamt setzen 65% der an der Befragung teilgenommenen Kliniken Misoprostol zur Geburtseinleitung ein. 77% der Kliniken wünschen sich zur Unterstützung beim off-label Einsatz von Medikamenten in der Geburtshilfe eine klare Stellungnahme der DGGG.
Die ausführliche Ergebnisauswertung sowie Schlussfolgerung sollen bei aktuell laufender Auswertung auf dem Kongress präsentiert werden.