Z Geburtshilfe Neonatol 2013; 217 - V22_6
DOI: 10.1055/s-0033-1361333

Nach den BSG-Urteilen zur Mindestmenge: Gibt es einen neuen Zentralisierungsanlauf?

B von Wolff 1
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Der 1. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) hat die Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) im Ergebnis bestätigt, wonach die Anhebung der Mindestmenge für die Versorgung von Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 g von 14 auf 30 rechtswidrig und damit nichtig ist.

Der Vortrag bzw. das Poster wird die wesentlichen Anforderungen für eine nochmalige Erhöhung der Mindestmenge herauszuarbeiten. Der 1. Senat verlangt hierfür deutlich weniger als noch das LSG. Erforderlich dürfte danach in jedem Fall eine Begleitevaluation der Mindestmenge 14 sein sowie Ausnahmetatbestände, die verhindern, dass durch Ausschluss eines überdurchschnittlich leistungsfähigen Perinatalzentrums eine regionale Qualitätsminderung eintritt. Aufgrund des früheren Knie-TEP-Urteil des 3. Senats des BSG könnte sich weitere Anforderungen ergeben.

Der G-BA wird möglicherweise noch im Juni 2013 über eine Verschärfung der Strukturvorgaben (Stichwort: Verfügbarkeit eines Kinderchirurgen) entscheiden und auch auf diesem Wege eine Zentralisierung befördern. Der Vortrag wird sich auch hiermit auseinandersetzen.

Die Entscheidungen des BSG haben der Einführung und insbesondere der Anhebung der Mindestmenge zwar Grenzen gesetzt. Ausgeschlossen erscheinen aber weitere Zentralisierungsversuche bei sorgfältiger Sachverhaltsaufklärung und ausgewogener Normsetzung durch den G-BA nicht.