Im Zuge der Aufklärung konnte im 18./19. Jh. auch die Akademisierung der Medizin vorangetrieben
werden. Das Fach Geburtshilfe etablierte sich in sog. „Accouchieranstalten“, in denen
zum ersten Mal Lehre am Krankenbett stattfand. Die hier ausgebildeten Ärzte hatten
– vor dem Hintergrund der Aufklärung – den Fortschritt der Geburtsmedizin im Blick,
den sie im Einsatz chirurgischer Instrumente zu erkennen meinten. Der natürliche Geburtsvorgang,
wie ihn Hebammen zu leiten wussten, wurde nun oftmals als pathologisch und die Geburt
als Risiko, im Sinne einer krankhaften Veränderung, definiert.
Mit den chirurgischen Eingriffen stieg das Kindbettfieber in den Gebäranstalten dramatisch
an. Erst durch den Arzt Semmelweis und die später auf seinen Erkenntnissen aufbauenden
Maßnahmen zu Aseptik und Antiseptik konnte der Gefahr entgegen gewirkt werden.
Der Hebammenberuf erfuhr während dieser Zeit entscheidende Veränderungen. Hebammen
waren von der Akademisierung des Faches ausgeschlossen, da das Frauenstudium erst
1908 eingeführt wurde. Es entstanden Hebammenlehranstalten, in denen die Frauen nun
von Ärzten unterrichtet wurden, die – paradoxerweise – ihr Wissen zunächst durch Hebammen
erworben hatten, da die erste Generation der „Acchoucheure“ praktisches Wissen nur
bei Hebammen erlernen konnte, in deren Händen die Geburtshilfe bis zu diesem Zeitpunkt
ausschließlich lag.
Von nun an setzte eine Hierarchisierung der Geburtshilfe ein: Die Normalgeburt war
Aufgabe der Hebamme, der pathologische Geburtsverlauf erforderte die „Hülfe der Kunst“
(Osiander), also den Einsatz akademischer Medizin.
Bis sich allerdings die Geburt in der Klinik durchsetzen konnte, vergingen weitere
hundert Jahre. Noch am Vorabend des Ersten Weltkrieges begab sich nur ein Prozent
aller Frauen zur Geburt in ein Krankenhaus.
Gegenwärtig liegt die außerklinische Geburtshilfe deutschlandweit bei etwa 5%.