„… wer nahestehende Menschen pflegt, steht nicht außerhalb der Erkrankung.
Ich wurde also gleichsam ein Lotse, dessen eigener Kurs unlöslich mit
einem angeschlagenen Schiff in einer gefährlichen Passage verbunden
war“
[1]. Dieser Binnensicht steht die
gesellschaftliche Konzeption gegenüber, so festgelegt in der
Sozialgesetzgebung unter der Überschrift „Gemeinsame Verantwortung“: § 8 SGB
XI (1). Die pflegerische Versorgung der Bevölkerung ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Allerdings findet Pflege als
gesamtgesellschaftliche Verpflichtung in den bisherigen Strukturen und
Alltagssituationen kaum Niederschlag, vielmehr eine ausgeprägte
Individualisierung der Pflegeverantwortung im häuslichen Bereich. In den
deutschsprachigen Ländern wird häusliche Sorgeverpflichtung überwiegend von
Frauen wahrgenommen. Mit Blick auf die Gesundheit von Frauen müssen vor
diesem Hintergrund insbesondere 2 Aspekte interessieren: Wer nimmt in
welchem Umfang häusliche Pflegeverpflichtungen wahr? Welche Auswirkungen
ergeben sich daraus für Frauen in Pflegeverantwortung?