Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten 2013; 02(05): 606-613
DOI: 10.1055/s-0033-1358440
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DGU
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Gedenken der jüdischen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Unfallheilkunde, Versicherungs- und Versorgungsmedizin

J. Probst
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Publication Date:
11 October 2013 (online)

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Die damalige Deutsche Gesellschaft für Unfallheilkunde, Versicherungs- und Versorgungsmedizin e. V. (DGU) hat durch Kriegs- und Nachkriegseinwirkungen alle ihre dokumentarischen und vereinsrechtlichen Unterlagen verloren. Insbesondere verfügte sie nicht einmal mehr über Mitgliederverzeichnisse und andere Geschäftspapiere. Ihre Vereinstätigkeit war schon mit Kriegsbeginn 1939 eingestellt worden, der letzte „Unfallkongress“ hatte 1939 stattgefunden. Das Organ der Gesellschaft, die „Monatsschrift für Unfallheilkunde“, erschien auch in den Kriegsjahren, über das Leben der Gesellschaft sowie über Aktivitäten ihrer Mitglieder finden sich darin jedoch keine Mitteilungen.

Der Urzweck der 1922 gegründeten Gesellschaft bestand in der Organisation ihrer Jahrestagungen, die satzungsgemäß dem Austausch der Erfahrungen unter den Kollegen, auch mit ausländischen Fachgenossen, dienen sollten. Mit der späteren Entwicklung der Deutschen Gesellschaft für Unfallheilkunde, ab 1990 der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie, lassen sich die Veranstaltungen der Zwischenkriegszeit kaum vergleichen, indem außer den Jahrestagungen und Internationalen Kongressen keine weiteren Veranstaltungen abgehalten wurden. Auch kannte die Gesellschaft keine breitere aktive Beteiligung ihrer Mitglieder an innergesellschaftlichen Aufgaben und Außendarstellungen, wie sie seit den 1970er Jahren in Gestalt der Ausschüsse, Kommissionen, Arbeitsgemeinschaften etc. zu wesentlichen Merk­malen der Gesellschaft entwickelt wurden. Es gab außer der Ehren- und der Korrespondierenden Mitgliedschaft keine weiteren Auszeichnungen, keine wissenschaftlichen Preise, keine Stipendien. Dementsprechend spielte auch der persönliche Umgang unter den Kollegen eine andere Rolle, als sie heute für selbstverständlich gehalten wird. Gerade dieser letztgenannte Umstand – wohl auch befördert durch die damalige Multi­disziplinarität der Mitglieder und die damit gegebenen fachlich unterschiedlichen Interessenlagen – bedingte ein loseres Gemeinschaftsbewusstsein, das die Wiederzusammenführung nach dem Zweiten Weltkrieg nicht erleichterte.

Es kommt hinzu, dass die Alliierten mit Übernahme der staatlichen Gewalt sämtliche Vereine verboten. Der Zerfall der Kriegskoalition und der rasch heraufziehende Ost-West-Konflikt schnitten das Land auseinander. Die Wiedergründung der Gesellschaft konnte erst 1950 vollzogen werden – basierend auf der mühsam aus dem Personengedächtnis und „von Mann zu Mann“ rekonstruierten Mitgliedschaft der Überlebenden. Da aber lagen die sogenannte Machtergreifung und der Beginn der von Anfang an imperativen Verfolgung der jüdischen Mitglieder der Gesellschaft schon eineinhalb Jahrzehnte zurück, das Spektrum der Mitglieder hatte sich natürlicherweise verändert. Die persönliche Erinnerung an die emigrierten, die verfolgten und die ermordeten Kollegen war nicht mehr allgegenwärtig. Es waren, neben den den Alltag beherrschenden Existenznöten, wohl auch die noch fehlende Aufklärung über das ganze Ausmaß des (erst später offengelegten und so benannten) Holocausts sowie eine mehr oder minder bewusste Verdrängung des Geschehenen, die die Geschändeten dem Vergessen überließen.

Mit – nachträglicher – Betroffenheit muss man feststellen, dass in dem langen Zeitraum seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts fast bis gegen dessen Ende eine spezielle, auf die einzelnen Personen bezogene Aufarbeitung des Verfolgungskomplexes in der gesamten Breite der gesellschaftlichen Einrichtungen, Institutionen wie auch der staatlichen Behörden, Ämter und Ministerien nur fragmentarisch stattgefunden hat, obwohl das Ausmaß des Verbrechens längst bekannt war. Unter den wissenschaftlichen Gesellschaften hat die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie 2011, „ein Zeichen gegen das Verschweigen und Vergessen“ setzend, in eindrucksvoller Buchdokumentation ihrer Mitglieder gedacht. Die Einzelschicksale sind dort nicht erkennbar, dagegen erfährt man vieles – auch interpretierend – über die Umstände, geschichtlichen Vorgänge und eben insbesondere über das Verhalten der Zeitgenossen, dargestellt im Kontext der „Reden der Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie 1933–1945“ [1]. Unter den 216 namentlich genannten verfolgten Kollegen finden sich auch einige, die gleichzeitig der Deutschen Gesellschaft für Unfallheilkunde angehörten. Ein weiteres Beispiel des Gedenkens liefert die 2001 veröffentlichte Dokumentation der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chi­rurgie, die sich vorwiegend mit den Auswirkungen des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses auseinandersetzt, aber auch beklemmende Zeugnisse des vergeblichen Ringens um jüdische Kollegen wiedergibt [2].

Warum greift die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie dieses Thema erst jetzt auf? Hier sei der bereits eingangs erwähnte Hinweis wiederholt, dass die Dokumentationslage der DGU ungleich ungünstiger war. Im Unterschied zu anderen Gesellschaften konnte auch nicht auf Rückkehrer – kein einziger solcher konnte festgestellt werden – und deren Gedächtnisschatz zurückgegriffen werden. Gleichwohl hat sich die DGU seit vielen Jahren bemüht, Licht in das Dunkel zu bringen, und dies umso mehr, als bekannt war, dass ihr Präsident von 1930, Paul Jottkowitz, zu den Verfemten gehörte, obwohl er bereits viele Jahre vor Beginn der NS-Gewaltherrschaft seine Religionsgemeinschaft verlassen hatte. Erst mit der Einrichtung staatlicher, kommunaler bzw. wissenschaftlicher Kommissionen und Gremien, die „amtlichen“ Zugriff auf zum Teil verschüttete Quellen hatten, gelang es, durch Abgleich bruchstückhafter, manchmal vager Überlieferungen nach und nach den größten Teil der verfolgten Mitglieder hinreichend dokumentarisch gesichert aufzufinden. Das ermittelte Schriftmaterial, auch einige wieder aufgefundene Mitgliederverzeichnisse, ist meistenteils erst in den letzten zehn Jahren verfügbar geworden. Da es sich bei dem Schicksal unserer verfolgten Mitglieder um ein historisch besonders sensibles, auch in die Zukunft wirkendes Thema handelt, ist es der geschichtlichen Wahrheit verpflichtet, keine unbelegten Behauptungen nur um der Eintagesaktualität willen – oder um sich einer unbequemen Aufgabe zu entledigen – aufzustellen. Dass auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt Fragen unbeantwortet geblieben sind und der eine oder andere Zweifel hat noch nicht beseitigt werden können, darf mit gebotener Zurückhaltung hingenommen werden.

Wer sich mit dem Schicksal jener Mitglieder unserer Gesellschaft befasst, wird sich wieder und wieder die Frage stellen, wie es „dazu“ kommen konnte. Diese Frage provoziert sogleich die weitere nach denen, die „es“ geschehen ließen und damit, wenn auch ungewollt, dem mörderischen System zur Durchsetzung seiner Ziele mitgeholfen, wenn auch nicht direkt dazu verholfen haben. Da ist angesichts der Ungeheuerlichkeiten ein Schuldvorwurf rasch in die Welt gesetzt. Einen solchen im Schnellverfahren zu erheben, würde der von Leopold von Ranke, dem berühmtesten Historiker des 19. Jahrhunderts, aufgestellten Maxime „wie es eigentlich gewesen ist“, nicht gerecht – um Gerechtigkeit aber handelt es sich auch in diesem Fall. Die Voraussetzungen und Entwicklungen, die zur Berufung der NS-dominierten Regierung am 30. Januar 1933 führten, sind zuerst unter staatspolitischen Gesichtspunkten zu betrachten. Die von Anfang an absichtsvoll missbräuchlich, kriminell ausgeübte Macht im Schein korrumpierter Legalität mit sofortiger praktischer Aussetzung von Verfassung und Recht – alsbald „legalisiert“ durch das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ vom 24. März 1933, das sogenannte Ermächtigungsgesetz (eine gesetzliche Einrichtung der Weimarer Verfassung) – ist die andere Seite derselben Medaille. Dieser geschichtliche Komplex von Ursachen, Handlungen und Wirkungen umfasst einen weitaus größeren Zeitraum als nur die Jahre der braunen Gewaltherrschaft und deren unmittelbares Vorspiel. Seine Wertung und geschichtliche Einordnung ist Gegenstand der historisch-politischen Forschung und Literatur (und Publizistik).

„Ein absolutes Novum war dann die Tatsache, dass der NS-Rassenantisemitismus seit 1933 zum ersten Mal zur Praxis eines modernen Staates gemacht wurde“ [3]. Aber: Antijudaismus, Nationalismus und Rassismus waren bereits seit dem vorangegangenen Jahrhundert eine endlich nicht nur unheilvolle Fusion, sondern auch eine chaotische und totalitäre Legierung miteinander eingegangen. Diese Zitate beschreiben nüchtern die eigentlichen Gründe der weitreichenden – nicht nur in ärztlichen, sondern in allen akademischen, sogar den theologischen Berufsbereichen – und weitgehend widerspruchslosen Hinnahme der primär beruflichen Verfolgung der jüdischen Kollegen: Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts hatten sich, verfälschend fußend auf Darwins Evolutionstheorie, Rassenlehre und Sozialdarwinismus zu einem intensiv diskutierten Thema in der bildungsbürgerlichen Schicht verbreitet [4]. So war es den neuen Machthabern ein Leichtes, ihre Ideologie der Ausmerzung als wissenschaftlich fundiert und völkisch-moralisch gerechtfertigt darzustellen. Die ab Machtergreifung unverzüglich einsetzende Unterlaufung der staatlichen Organe oder überhaupt deren Umgehung lieferten das Instrumentarium zur Durchsetzung ihrer totalitären Herrschaftsziele. Im Fall der im öffentlichen Dienst tätigen Ärzte schuf das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1934 die scheinlegale Handhabe, welche sich leicht auf andere Institutionen (Regelung für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst vom 4. Mai 1933) übertragen ließ [5]. Die „Eliten“ ließen es geschehen – teils in Verkennung dessen, dass sich eine Diktatur etablierte, teils infolge durchaus rücksichtsloser Einschüchterung. Dabei waren die geltenden gesetzlichen Straftatbestände der Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung und – bereits im Anfang der systematischen Verfolgung – der Tötung offensichtlich erfüllt!

Hinzu kommt, dass viele in der „nationalen Erhebung“ [5] irrigerweise eine neu ordnende Aufarbeitung der Nachkriegsprobleme und der Schwächen der Weimarer Republik wahrzunehmen glaubten bzw. erhofften. Die weitere Entwicklung sah man nicht voraus, man hielt sie im deutschen Ordnungsstaat gar nicht für möglich. Die Zusicherung, jüdische Teilnehmer des 1. Weltkrieges seien von den Maßnahmen nicht betroffen, täuschte Juden und „Arier“. Selbst viele jüdische Bürger hielten die Ereignisse für Übergangserscheinungen [6]. Nicht zuletzt bestätigt dies die Haltung der „Reichsvereinigung der Juden in Deutschland“, die sogar noch über die Pogrome 1938 hinaus mangels Einsicht in die NS-Entscheidungsstrukturen hoffte, ein Überleben der jüdischen Gemeinschaft sichern zu können [7]. Ähnlich die Äußerung: „eine funktionierende Finanz- und Bankwirtschaft ohne die traditionelle Position des Hauses Mendelssohn in Berlin“ erscheine deren Geschäftsführung nicht denkbar [8].

Wesensmerkmal jeder Diktatur ist das absolute Herrschaftsmonopol, das nicht nur den Staat und seine Einrichtungen, das öffentliche Leben im Übrigen einschließlich der politischen Rechte für sich allein beansprucht, sondern auch in das gesellschaftliche Leben eindringt und nicht zuletzt auf den Einzelnen zugreift. Davon waren unversehens alle Arten von privatrechtlichen Vereinigungen, zum Beispiel von Kultur, Wirtschaft, Industrie, aber auch alle gesellschaftlichen Zusammenschlüsse, die Vereine betroffen. So wurden auch die wissenschaftlichen Gesellschaften im Sinne des „Führerprinzips“ umgebaut, vor allem aber nachdrücklich aufgefordert, ihre jüdischen Mitglieder aus den Vorständen zu entlassen, ihnen den Verzicht auf aktive Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen nahezulegen und sie schließlich aus den Vereinigungen auszuschließen. Dennoch kam es vor, dass verstorbene jüdische Mitglieder auch noch später in Totenehrungen gewürdigt wurden [9] [10]. Der 1933 vom Amt des Schatzmeisters zurückgetretene Hans Isidor Bettmann, der später emigrieren konnte (siehe unten), blieb noch im Mitgliederverzeichnis 1936/37 erwähnt. Die Mehrzahl der betroffenen Mitglieder indessen verschwand kommentarlos, ihr weiteres Schicksal vollzog sich unbemerkt oder wurde nicht zur Kenntnis genommen. Dieses Versäumnis muss die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie tragen.

Die deutschen Juden lebten nicht als Fremde, nicht als bloße Schutzverwandte in Deutschland; sie lebten hier als Mitglieder und Glieder des durch die gemeinsame Staatsangehörigkeit bestimmten deutschen Volkes. Staatsangehörigkeit meint aber nicht ein beliebig kündbares Vertragsverhältnis, sie meint eine statusmäßige Zugehörigkeit, eine die Person als solche betreffende Rechtsbeziehung, die nicht zuletzt durch das Verhältnis von Schutz und Gehorsam gekennzeichnet ist. Dazu gehört auf der einen Seite der Anspruch des Staates auf Loyalität, Gesetzesgehorsam und – in schwierigen Zeiten – Treue seiner Bürger, auf der anderen Seite die Aufgabe und Pflicht des Staates, jeden Bürger, wie schon das Preußische Allgemeine Landrecht wusste, „bei dem Seinigen gegen Gewalt und Störungen zu schützen.“ Ein einseitiges Hinausweisen aus diesem Schutz- und Treueverhältnis kommt, außer vielleicht bei schwerwiegenden Verbrechen gegen die Gemeinschaft, nicht in Betracht. [11]

Es obliegt den Lebenden, das aus dem Versäumnis drohende Vergessen zu beenden, stattdessen zum Opfer der verlorenen Kollegen sich zu bekennen. Nicht nur das geschehene Unrecht, sondern bereits die Tatsache, dass die Verfolgten wie alle anderen deutschen Staatsbürger diese mit uneingeschränkten Rechten und gleichermaßen unsere Mitglieder waren, nötigt uns, ihnen die Anerkennung unserer Gesellschaft wiederzugeben, sie aber auch sichtbar zu machen. Wie könnte dies besser und aufrichtiger bewirkt werden als – soweit zu rekons­truieren – durch die Wiedergabe ihrer Lebens- und Berufsdaten, der Darstellung ihrer fachlichen Leistungen, aber auch ihrer Schicksalswege, wenngleich die Lückenhaftigkeit unserer Informationen zu bedauern ist. Sie alle haben ihren Beruf pflichtgetreu ausgeübt, bemerkenswert ist die Zahl derer, die in unserer Gesellschaft ehrenamtlich Aufgaben wahrnahmen. Dies verdient Anerkennung und Dank über ihre Zeit hinaus.

 
  • Literatur

  • 1 Steinau HU, Bauer H, Sachs M, Schmiedebach HP. Deutsche Gesellschaft für Chirurgie 1933–1945 Die Präsidenten. Kaden Verlag; Heidelberg: 2011
  • 2 Thomann KD, Rauschmann M. Orthopäden und Patienten unter der nationalsozialistischen Diktatur. Orthopäde 2001; 30: 696 - 711
  • 3 Wehler HU. 2009 Der Nationalsozialismus Bewegung Führerherrschaft Verbrechen. C. H. Beck,München.- Ders. (2011) Götz Alys neuer Irrweg. Frankf. Allg. Z. 13.12.2011
  • 4 Bauer J. Prinzip Menschlichkeit. 6 Aufl. Heyne Verlag; München: 2005
  • 5 Hildebrand K. Das Dritte Reich. 6. Aufl R. Oldenbourg Verlag; München: 2003
  • 6 Schwoch R. Jüdische Ärzte in der NS-Zeit: „Wir waren Ausgestoßene“. Dt. Ärztebl 2006; 103: C559
  • 7 Meyer B. Tödliche Gratwanderung. Wallstein Verlag; Göttingen: 2011
  • 8 Lackmann T. Das Glück der Mendelssohns. Aufbau Verlag; Berlin: 2005
  • 9 König F. Eröffnungsansprache des Vorsitzenden. Verhandlungen auf der IX. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Unfallheilkunde, Versicherungs- und Versorgungsmedizin am 12. Und 13. Oktober 1934 in Würzburg. Archiv für Orthopädische und Unfall-Chirurgie, 35. Band, 1. Heft, S. 3 – 6, Julius Springer; Berlin: 1934
  • 10 Stich R. Eröffnungsansprache des Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. 61. Tagung 1937. Arch klin Chir 1937; 189: 3 - 13 Julius Springer, Berlin
  • 11 Böckenförde EW. Die Verfolgung der deutschen Juden als Bürgerverrat. MERKUR 2/1997 1997: 165 - 170
  • 12 Berechnungsamts-Nachrichten Sonderbeilage der Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker Nr. 3 (März 1933), S. 13