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Der Klinikarzt 2013; 42(08): 320-321
DOI: 10.1055/s-0033-1356505
DOI: 10.1055/s-0033-1356505
Medizin & Management
Haftung für Infektion mit Krankenhauskeimen
Krankenhäuser schulden keinen absoluten Schutz vor InfektionenWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
02. September 2013 (online)
Das Oberlandesgericht Naumburg stärkt den Kliniken mit dem Urteil vom 12.06.2012 (Az.: 1 U 119/11) den Rücken. Eine Haftung wird nur angenommen, wenn die Infektion aus einem hygienisch beherrschbaren Bereich hervorgegangen ist. Das Gericht trägt damit dem alltäglichen Problem der multiresistenten Keime in Krankenhäusern mit großem Realitätssinn Rechnung.