retten! 2013; 2(3): 215
DOI: 10.1055/s-0033-1353467
kurz knapp knackig
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Meldung – NotSanG: Entwurf zur Ausbildungs-und Prüfungsverordnung

Verena Knigge
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Publication Date:
30 July 2013 (online)

Endlich ist er da: Der erste Entwurf einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter (NotSan-APrV). Diese Verordnung ergänzt das Notfallsanitätergesetz (NotSanG), das am 1.1.2014 in Kraft tritt. Die Ausbildung umfasst insgesamt 4600 Stunden und dauert 3 Jahre. Für den theoretischen und praktischen Unterricht sind 1920 Stunden vorgesehen, für die praktische Ausbildung an einer Lehrrettungswache und in einer Klinik 2680 Stunden. Da es künftig keinen Fächerkatalog mehr geben wird, sollen die Lerninhalte übergreifend nach Themenbereichen vermittelt werden, um Theorie und Praxis zu verknüpfen. Die Lerninhalte verteilen sich wie folgt:

  • 1. Halbjahr Mindestqualifikation für den Einsatz im Rettungsdienst

  • 2. Halbjahr Kenntnisse der Durchführung und Organisation des Krankentransports

  • ab 2. Ausbildungsjahr Übernehmen von Tätigkeiten im Krankentransport, stärkere Einbindung in der Notfallrettung

  • 3. Ausbildungsjahr Kenntnisse vertiefen, eigenverantwortliches Arbeiten, besondere Einsatzbereiche kennenlernen

  • staatliche Prüfung schriftlicher, praktischer und mündlicher Teil

  • staatliche Ergänzungsprüfung für Rettungsassistenten mündliche Prüfung (20–40 min): Kommunikation mit Hilfsbedürftigen, erweiterte Diagnose und Therapie, lebensrettende Maßnahmen und Teamarbeit. Praktische Prüfung: traumatologischer Notfall und Reanimation

Bis zum 12.7.2013 konnten die beteiligten Institutionen eine Stellungnahme abgeben. Abschließend muss der Deutsche Bundesrat der NotSan-APrV zustimmen.