Z Gastroenterol 2013; 51 - K361
DOI: 10.1055/s-0033-1353011

Ergebnisse der zweizeitigen HIPEC in der Behandlung der Peritonealkarzinose

M Hoffmann 1, R Meyer 1, M Kleemann 1, UJ Roblick 2, M Zimmermann 1, T Keck 1
  • 1Klinik für Allgemeine Chirurgie, Lübeck, Germany
  • 2Klinikum Wolfsburg, Zentrum für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie, Wolfsburg, Germany

Einleitung: Seit einigen Jahren wurde auch nach Publikation einer Studie zur aufgeschobenen hyperthermen intraperitonealen Chemotherapie (HIPEC) bei intraoperativen Komplikationen über den idealen Zeitpunkt für die HIPEC diskutiert. Während damals Zeitintervalle von bis zu 7 Tagen diskutiert wurden, wurde in unserer Klinik bei einer Mehrzahl von Patienten eine HIPEC am ersten postoperativen Tag durchgeführt.

Ziele: Untersuchung der Ergebnisse des zweizeitigen Vorgehens im Hinblick auf Morbidität und Mortalität, Hospitalisierung.

Methodik: Insgesamt 25 Patienten wurden mit einem zweizeitigen Vorgehen behandelt. Diese wurden nach informed consent prospektiv in einer elektronischen Datenbank erfasst. Die Patienten wurden retrospektiv im Hinblick auf potentielle Morbidität und Mortalität ausgewertet.

Ergebnis: Die Morbidität in unserem Kollektiv betrug 41%, es trat keine perioperative (90 Tage) Mortalität auf. Ein Patient verstarb nach 125 Tagen an einem kardiogenen Schock. Auffällig waren eine relativ lange Intensivverweildauer, sowie ein langer durchschnittlicher Aufenthalt im Krankenhaus. Ebenso zeigte sich eine prolongierte Darmatonie. Die Aufschlüsselung der einzelnen Komplikationen soll im Rahmen des Kongresses erfolgen.

Schlussfolgerung: Im Vergleich zu den für das einzeitige Vorgehen publizierten Daten zeigt sich ein deutlicher Unterschied der Gesamthospitalisierungszeit und der Intensivliegedauer. Die dokumentierte Morbidität und Mortalität ist mit den aus anderen Studien dokumentierten Ergebnissen vergleichbar. In dem relativ kleinen Patientenkollektiv lassen sich keine Unterschiede in Bezug auf die Langzeitüberlebensrate im Vergleich zu den publizierten Daten für das einzeitige Vorgehen nachweisen.