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DOI: 10.1055/s-0033-1351770
Plausibilitätsprüfung – Praxisgemeinschaft obsiegt gegen KV
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
31. Juli 2013 (online)

Das Sozialgericht Marburg hat den Klagen zweier in einer Praxisgemeinschaft tätigen hausärztlichen Internisten stattgegeben, die sich gegen Honorarrückforderungen aufgrund einer Plausibilitätsprüfung zur Wehr gesetzt hatten. Dabei stellte das SG Marburg klar, dass bei missbräuchlicher Nutzung der Kooperationsform "Praxisgemeinschaft" Honorarbescheide zwar korrigiert werden können, der Nachweis der Missbräuchlichkeit aber von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) geführt werden muss (Urteil vom 05.12.2012, Az. S 12 KA 80/12, nicht rechtskräftig).
Der Beitrag ist erstmals erschienen in Klin Monatsbl Augenheilk 2013; 230: 560–561