Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten 2013; 02(03): 241
DOI: 10.1055/s-0033-1349150
Nachrichten
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Nordrhein: Weiterbildungsbefugnis nun auch für „alte Orthopäden“

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Publication Date:
09 July 2013 (online)

In der Weiterbildung gehen konservative Inhalte von Orthopädie und Unfallchirurgie verloren. Die Ärztekammer Nordrhein steuert nun gegen und erteilt auch Orthopäden alter Prägung die Weiterbildungsbefugnis.

Die Zusammenführung von Orthopädie und Unfallchirurgie zum gemeinsamen Facharzt hat 2003 eine Reihe von Problemen mit sich gebracht, die in den Landesärztekammern unterschiedlich gehandhabt wurden. Ein Spezifikum der Landesärztekammer Nordrhein war, dass man die Weiterbildungsbefugnis nur denjenigen erteilt hat, die auch den neuen Facharzttitel führen konnten. Das wiederum war vielen leitenden Orthopäden (Akutkliniken und Reha-Kliniken), aber auch niedergelassenen Orthopäden verwehrt, weil sie die geforderte Zeit in einer unfallchirurgischen Klinik verständlicherweise nicht erbringen konnten. Die Folge war ein Verlust von Weiterbildungskompetenz in der konservativen Orthopädie (und Unfallchirurgie), der mehrfach in den OUMN bemängelt wurde. Dass sich die „Chirurgisierung“ des Faches ungünstig auswirkt, ist nun offensichtlich: Die Weiterbildung ist neben anderen auch ein Faktor, der die Indikationsstellung zum therapeutischen Vorgehen beeinflusst.

Unter dem Eindruck steigender Operationszahlen ermöglicht daher die Ärztekammer Nordrhein nun auch den „alten Orthopäden“ (Weiterbildung nach WBO vor 2003) den Zugang zur Weiterbildungsbefugnis für die vorwiegend konservativen Inhalte des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie. In der Regel wird die Befugnis für 12 Monate ausgesprochen. Es ist wünschenswert, dass sich möglichst viele leitende und niedergelassene Kollegen dafür interessieren, allein schon, um die umfassende Weiterbildung für O und U im Verbundsystem zu gewährleisten.

Prof. Dr. Fritz Uwe Niethard

KONTAKT

Anträge sind an die LÄK Nordrhein, Dipl.-Volksw. Karl-Dieter Menzel, (02 11) 43 02 22 20, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf zu stellen.