Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten 2012; 01(06): 702-703
DOI: 10.1055/s-0033-1348304
Recht und Wirtschaft
HONORARÄRZTE
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Neue Fallen tun sich auf

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Publication Date:
18 June 2013 (online)

Die Tätigkeit von Honorarärzten im Krankenhaus ist ab 2013 legalisiert. Umfassende Rechtssicherheit besteht jedoch nicht. Wahlärztliche Leistungen dürfen sie zum Beispiel nicht erbringen. Auch hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht und des Mitbestimmungsrechts können Probleme auftreten. Ganz zu schweigen von der Frage, welches Honorar angemessen ist.

Im Zuge der letzten Gesundheitsreform hatte der Gesetzgeber mit dem Versorgungsstrukturgesetz bereits Klarstellungen zum Einsatz von Honorarärzten in Krankenhäusern vorgenommen. Danach können seit dem 1. Januar 2012 ambulant durchführbare Operationen im Krankenhaus auch auf der Grundlage vertraglicher Kooperationen des Krankenhauses mit niedergelassenen Vertragsärzten erfolgen. Zudem dürfen vor- und nachstationäre Krankenhausleistungen ebenfalls von niedergelassenen, nicht am Krankenhaus angestellten Ärzten im Krankenhaus oder in der Arztpraxis selbst erbracht werden.

Darüber hinaus hatte sich zu Beginn des Jahres 2012 bereits eine weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes abgezeichnet, mit der auch die stationäre Tätigkeit von Honorarärzten legalisiert werden soll. Diese Absichten sind nun durch entsprechende positive Beschlüsse des Bundestags und des Bundesrats umgesetzt worden.