Geburtshilfe Frauenheilkd 2013; 73 - P113
DOI: 10.1055/s-0033-1347885

Quantitativer und immunhistochemischer Nachweis von Brustkrebszellen in Blutproben

AC Kölbl 1, U Andergassen 1, M Zebisch 1, S Heublein 1, U Jeschke 1, K Friese 1
  • 1Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München – Campus Innenstadt

Fragestellung: Tumorzellen, die sich vom Primärtumor epithelialen Ursprungs ablösen, in Blut oder Knochenmark der Patienten nachweisbar sind, werden als zirkulierende bzw. disseminierte Tumorzellen bezeichnet, häufig als Ursache für Metastasen betrachtet und mit einer schlechteren Prognose für das Überleben der Patienten in Verbindung gebracht.

Der Nachweis dieser Zellen ist aufgrund der geringen Anzahl jedoch technisch schwierig.

Hier werden zwei Nachweismethoden für Tumorzellen in Blutproben vorgestellt. Es handelt sich um eine Immunfluoreszenzfärbung tumorspezifischer Antigene (Her-2 und Thomsen-Friedenreich-Antigen), und um einen Nachweis mithilfe der Real-Time-PCR. Methodik: Zur Etablierung beider Methoden wurden Blutproben gesunder Probanden mit verschiedenen Anzahlen an Zellen aus Tumorzelllinien (Cama-1, MCF-7, ZR-75 – 1) versetzt.

Für beide Nachweismethoden wurden zunächst die Leukozytenfraktionen, in denen sich auch die Tumorzellen befinden, angereichert. Für die Immunfärbung wurden die Zellsuspensionen auf Objektträger zentrifugiert und die Färbung mit fluorochrom-gekoppelten Antikörpern durchgeführt, für die PCR wurde die RNA isoliert, über reverse Transkription in cDNA umgeschrieben und in die Real-Time PCR mit Zytokeratin 8, 18 und 19 eingesetzt. Ergebnisse: Beim immunhistochemischen Nachweis werden solche Zellen als Tumorzellen angesehen, die eine Doppelfärbung beider Antigene aufweisen. Die Wiederfindungsraten lagen bei ca. 60%, für Cama-1 sogar bei über 75%.

In der Real-Time-PCR zeigt sich ein Anstieg der relativen Genexpression ab 10 bis 1000 Zellen, die einer Blutprobe zugesetzt worden waren. Dieser Trend ist vor allem für Zytokeratin 8 und 18, für Zytokeratin 19 nur in geringerem Maße feststellbar. Schlussfolgerung: Wie aus dem vorgestellten diagnostischen Modell hervorgeht, sind beide Methoden zum Nachweis von Tumorzellen aus peripherem und Knochenmark Blutproben geeignet. Daher sollen künftig beide Verfahren bei Patientenproben angewendet werden um herauszufinden, ob sich die im artifiziellen System gewonnenen Erkenntnisse auch auf die klinische Anwendung übertragen lassen.