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DOI: 10.1055/s-0033-1347431
Österreichischer Konsensus zu Barrettösophagus
Einleitung:
Am 27.03.2012 wurde in Linz ein Expertenmeeting zum Thema „Barrettösophagus und Karzinogenese“ unter der Schirmherrschaft der Arbeitsgruppe Endoskopie der ÖGGH durchgeführt. Ziel war es Empfehlungen für das Management von Patienten mit Barrettösophagus zu geben.
Methode:
Expertenmeeting unter Beteiligung von Gastroenterologen und Pathologen
Definition von Barrettmukosa
Unter Barrettmukosa versteht man die Umwandlung des Plattenepithels des Ösophagus proximal des gastroösophagealen Übergangs in ein makroskopisch sichtbares Zylinderepithel mit histologisch nachweisbarer intestinaler Metaplasie.
Das Vorhandensein von intestinaler Metaplasie wird trotz kontroversieller Ansichten als Voraussetzung für die Entwicklung eines Adenokarzinoms des Ösophagus gesehen.
Definition von Dysplasie
Es wird empfohlen zur Diagnose von Dysplasie die Meinung eines weiteren, in Gastroenterologie spezialisierten Pathologen hinzuzuziehen. Dies ist insbesondere für die Unterscheidung zwischen niedriggradiger und hochgradiger Dysplasie wichtig. Genetische Marker werden zukünftig wichtig werden, derzeit spielen sie in der Routine noch keine Rolle.
Biopsien zur Überwachung bei Barrettösophagus
Obwohl das so genannte Seattle Protokoll mit Entnahme von 4-Quadrantenbiopsien alle 1 – 2 cm umstritten ist, stellt es weiterhin den Standard dar. Fokale Läsionen sollten aber extra biopsiert werden- Hochauflösende Endoskopie und der Einsatz von (virtueller) Chromoendoskopie können die Ausbeute an fokalen Läsionen erhöhen.
Endoskopische Therapie
Im Falle fokaler Läsionen mit hochgradiger Dysplasie oder mukosalem Karzinom ist die endoskopische Resektion durch Mukosaresektion oder Submukosdissektion gefolgt von Radiofrequenzablation (RFA) die Methode der Wahl. Im Falle endoskopisch nicht sichtbarer aber bioptisch nachweisbarer Dysplasie stellte die Radiofrequenzablation die bevorzugte Behandlung dar. Ausgewählte Patienten mit long segment Barrett und jungem Alter und/oder einer Familienanamnese für Ösophaguskarzinom können auch bei Fehlen von Dysplasien Kandidaten für die RFA sein. Dies wird aber derzeit nicht abgegolten.
Surveillanceintervalle
Nach erfolgter Erstdiagnose eines Barrettösophagus wird eine Kontrolle mit Biopsien nach dem Seattleprotokoll nach einem Jahr empfohlen. In Anlehnung an die Richtlinien der American Gastroenterological Association sollten weitere Kontrolle bei Fehlen von Dysplasien in 3 – 5-jährigen Intervallen durchgeführt werden.