Rofo 2013; 185(11): 1108-1110
DOI: 10.1055/s-0033-1346786
DRG-Mitteilungen
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Unterlassen des Mammografie-Screening als grober Behandlungsfehler

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Publikationsdatum:
22. Oktober 2013 (online)

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Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem aktuellen Fall die Haftung eines Gynäkologen festgestellt, der eine Brustkrebserkrankung nicht rechtzeitig erkannt hatte, da er bei einer Patientin im Rahmen der Krebsvorsorgeuntersuchung zu spät zu einem Mammografie-Screening geraten hatte (Urt. v. 12.08.2013; Az.: 3 U 57/13). Die Grundsätze dieser Entscheidung, insbesondere die Einbeziehung der Patientencompliance bei der Beurteilung eines Behandlungsfehlers, sind auch auf das Fachgebiet der Radiologie übertragbar, sodass diese zukünftig beachtet werden sollten.