Frauenheilkunde up2date 2013; 7(5): 320-321
DOI: 10.1055/s-0033-1346685
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Entwicklung der gynäkologischen Krebszentren

Olaf Ortmann
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Publication Date:
16 October 2013 (online)

Die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) hat in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachgesellschaften bzw. deren onkologischen Arbeitsgemeinschaften ein Versorgungskonzept für die Behandlung von Patientinnen mit Krebserkrankungen etabliert. Seit 2003 werden Organkrebszentren eingerichtet, die jährlich in Audits auf ihre Qualität hin überprüft werden. Ziel ist es, Krebspatienten in jedem Stadium ihrer Erkrankung Diagnostik, Therapie und weitere unterstützende Maßnahmen zukommen zu lassen. Dieses wird durch ein interdisziplinäres, sektorenübergreifendes, multiprofessionelles Zusammenarbeiten in Organkrebszentren ermöglicht. Dazu ist es erforderlich, funktionierende Netzwerke in diesen Zentren aufzubauen, die alle folgenden Schritte einbeziehen:

  • Diagnostik

  • Therapie

  • Nachsorge

  • Palliativtherapie

Gynäkologen sind seit 2003 mit der Arbeit in Organkrebszentren gut vertraut. Sie sind häufig die Leiter interdisziplinärer Brustzentren, von denen derzeit 216 DKG-zertifizierte etabliert sind. Über 90 % der an primärem Brustkrebs Erkrankten werden heute bereits in diesen Zentren interdisziplinär versorgt. Für das medizinische Handeln steht die S3-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie der Brustkrebserkrankung zur Verfügung.

In den folgenden Jahren wurden Zentren etabliert für:

  • Darmkrebs,

  • Hautkrebs,

  • Lungenkrebs,

  • Prostatakrebs und

  • gynäkologische Krebserkrankungen.

Gynäkologische Krebszentren. Diese können seit 2008 zertifiziert werden. Im Januar 2009 gab es bereits 12, und derzeit existieren 91 dieser Zentren. Dies zeigt eine erfolgreiche Entwicklung. Es werden mittlerweile 33,6 % aller primären Fälle mit gynäkologischen Krebserkrankungen in diesen Organkrebszentren behandelt. Im Jahr 2013 wurde der Benchmark-Bericht für gynäkologische Krebszentren publiziert [1]. Durchschnittlich werden pro Zentrum 93 Primärfälle behandelt. Von diesen wurden 97,4 % in interdisziplinären Tumorkonferenzen vorgestellt. 43,4 % der Patientinnen wurden in Gesprächen von über 30 min psychoonkologisch betreut und 69,4 % durch den Sozialdienst des Zentrums beraten. Es werden unterschiedliche Tumordokumentationssysteme eingesetzt. Nur 11,25 % der Zentren dokumentieren ausschließlich in regionalen Krebsregistern [1].

S3-Leitlinienprogramm. Aufgrund der Einrichtung des onkologischen Leitlinienprogramms, welches von der DKG, der Deutschen Krebshilfe (DKH) und der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) getragen wird, wurde es ermöglicht, S3-Leitlinien für gynäkoonkologische Erkrankungen zu entwickeln [2]. Die S3-Leitlinie für Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Ovarialkarzinoms wurde kürzlich publiziert. Weitere sind in Vorbereitung. Dazu gehören die „Prävention des Zervixkarzinoms“ sowie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Zervixkarzinoms“. Es ist davon auszugehen, dass für die gynäkologischen Krebserkrankungen mit hoher Inzidenz in den nächsten Jahren S3-Leitlinien vorliegen. Aus den S3-Leitlinien werden spezifische Qualitätsindikatoren entwickelt, die sich dann auch in Kennzahlen der Erhebungsbögen der DKG reflektieren.

Nationaler Krebsplan. Das Bundesgesundheitsministerium hat 2008 gemeinsam mit der DKG, der DKH und der Arbeitsgemeinschaft deutscher Tumorzentren (ADT) den Nationalen Krebsplan initiiert [3]. In diesem sind die folgenden 4 Handlungsfelder definiert:

  1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung

  2. Weiterentwicklung der onkologischen Versorgungsstrukturen und der Qualitätssicherung

  3. Sicherstellung einer effizienten onkologischen Behandlung mit dem Schwerpunkt onkologische Arzneimitteltherapie

  4. Stärkung der Patientenorientierung

Die oben angegebenen Ausführungen machen deutlich, wie rapide die Fortschritte im Bereich des Handlungsfeldes 2 sind. Dies beruht unter anderem darauf, dass im Nationalen Krebsplan die gut vorbereiteten Strukturierungen der onkologischen Versorgung Eingang gefunden haben.

Gesetzeslage. Am 20.08.2012 wurde der Kabinettsentwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und Krebsregistergesetz – KFRG) verabschiedet [4]. Das Gesetz trat am 09.04.2013 in Kraft. Dieses Gesetz wird helfen, Defizite in der klinischen Krebsregistrierung abzubauen. Vielen Organkrebszentren ist es derzeit nicht möglich, eine klinische Krebsregistrierung mit Darstellung von Krankheitsverläufen zu gewährleisten [5]. Dies wird in den nächsten Jahren gelingen durch den gesetzlichen Auftrag für folgende Maßnahmen:

  • flächendeckender Ausbau der klinischen Krebsregister zur Erfassung von Qualität und Versorgung aller Krebskranken mit entsprechenden Vernetzungen von klinischen und epidemiologischen Krebsregistern

  • Einbindung in die sektorenübergreifende Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses

  • Rückmeldung der Daten an alle Leistungserbringer mit transparenter Darstellung der Versorgungsergebnisse für Klinik, betroffene Ärzte und Öffentlichkeit

Es ist davon auszugehen, dass die Darstellung der Versorgungsergebnisse wiederum zur Verbesserung der Versorgungsqualität beiträgt.

Die Etablierung von Organkrebszentren, wie die der gynäkologischen Krebszentren, in denen interdisziplinäre sektorenübergreifende, qualitätsgesicherte interdisziplinäre Diagnostik und Therapie bei Krebserkrankten vorgenommen wird, weist eine positive Entwicklung auf. Der von politischer Seite, gerade im Handlungsfeld 2, vorangetriebene Nationale Krebsplan wird diese Entwicklung noch beschleunigen. Das KFRG wird die Etablierung eines der wichtigsten Segmente in diesem Prozess, die klinischen Krebsregister, unterstützen und Gynäkologen, die in Organkrebszentren arbeiten, mit Informationen versorgen, die sie für eine adäquate Behandlung und deren kontinuierliche Analyse sowie Verbesserung brauchen.