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DOI: 10.1055/s-0033-1346105
Organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen
Durch die RöV, Mustergenehmigung der Länder und die DIN 6868 – 159 sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Teleradiologie nach RöV in Deutschland zwar definiert, in der praktischen Umsetzung zeigen sich aber deutliche Unterschiede in den einzelnen Ländern und bei den zuständigen Behörden. In Gerichtsverfahren wurden die rechtliche Grundlage und die resultierenden Vorgaben bestätigt. Darüberhinaus sollten die Prinzipien aus Berufsordnung, Facharztstandard, Datenschutz, Aufklärungspflichten und Abrechnungsrecht nicht vergessen werden.
Als organisatorische Anforderungen gelten: Die technische Durchführung darf nur von einer/einem MTRA vorgenommen werden. Ärzte am Untersuchungsort müssen über die (erforderlichen) Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen. RI und Befundung darf nur von Ärzten erfolgen, die über die Fachkunde im Gesamtgebiet der Röntgendiagnostik verfügen. Arbeitsanweisungen nach § 18 und eine Strahlenschutzanweisung nach § 15 RöV sind erforderlich. Aufgaben und Verantwortungsbereiche sind klar zu definieren. Datenübertragung und Befundungs-Workstations müssen Stand der Technik entsprechen. Qualitätssicherungsmaßnahmen für ein Teleradiologiesystem müssen durchgeführt werden, insb. entsprechend der neuen DIN 6868 – 159. Ärztliche Stellen überprüfen die teleradiologischen Anwendungen sowie die Qualitätssicherung.
Lernziele:
Organisatorische und rechtliche Grundlagen für die Teleradiologie verstehen
Korrespondierender Autor: Walz M
TÜV SÜD Life Service GmbH, Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie Hesse, Mergenthaler Allee 27 – 29, 65760 Eschborn
E-Mail: Michael.Walz@tuev-sued.de