Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten 2013; 2(2): 187-188
DOI: 10.1055/s-0033-1345569
BVOU
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Praxisinventar – mit Ausfall – Versicherung

Stefan Wilhelmi
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Publication Date:
26 April 2013 (online)

Mit einer Praxisinventar-Versicherung können zunächst die in einer Praxis befindlichen Sachwerte gegen diverse Gefahren (zum Beispiel Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser) abgedeckt werden. Es ist also praktisch die „Hausrat-Versicherung“ für die Praxis. In den Versicherungsschutz eingeschlossen werden können die Einnahmeausfälle, welche entstehen, wenn die Praxis nach einem versicherten Sachschaden (zum Beispiel einem Brand oder einer Verwüstung bei einem Einbruch) vorübergehend nicht betrieben werden kann.

Sowohl die Praxisinventar-Versicherung als auch die sogenannte Betriebsunterbrechungs-Versicherung sind wichtige Bestandteile im Versicherungsprogramm einer Arztpraxis, wobei immer wieder Unsicherheiten bestehen, wie die entsprechenden Versicherungssummen berechnet werden sollten. Hierzu nachfolgend einige Hinweise:


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