Der Nuklearmediziner 2013; 36(02): 120
DOI: 10.1055/s-0033-1345160
Recht und Wirtschaft
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Faire Gewinnverteilung? Dann Kostenrechnung!

I. Rustemeyer
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Publication Date:
24 June 2013 (online)

Die Frage der zutreffenden Ergebnisverteilung stellt sich in allen ärztlichen Kooperationsformen. Denn eine der größten Gefahren für jede Praxis ist eine ungerechte Gewinnverteilung, die zur Demotivierung und zum Streit zwischen den Gesellschaftern führen kann. Deshalb ist die gerechte Gewinnverteilung eine Ihrer wichtigsten Führungsaufgaben.

In jeder ärztlichen Kooperation sind andere Voraussetzungen zu beachten und auch der Ein- oder Austritt eines Gesellschafters oder die Änderung der Beteiligungshöhe sind zu meisternde Herausforderungen. Die Kostenrechnung setzt sicher und flexibel jedes erdenkliche Vergütungsmodell für Sie um.

Die Verteilung des Praxiserfolgs sollte nachvollziehbar, flexibel und aus Sicht aller Beteiligten fair sein. Dieses Ziel erreichen Sie durch eine auf dem Leistungsprinzip basierende Gewinnverteilung mittels Kostenrechnung. Wenn Sie z. B. mit anderen Nuklearmedizinern in einer fachübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaft mit Radiologen tätig sind, möchten Sie wissen, welche Fachrichtung wie viel Gewinn erzielt. Die Antwort darauf gibt die Kostenrechnung, indem sie jede Einnahme und Ausgabe entweder der Nuklearmedizin oder der Radiologie zuordnet. Als Ergebnis kennt jede Fachrichtung ihren Anteil am Gesamtgewinn.

Der Gewinn wird, mit oder ohne Kostenrechnung, meist im Verhältnis der Beteiligung am Gesellschaftsvermögen prozentual verteilt. Doch welcher Gewinn wird nach der Höhe der Beteiligung verteilt? Ohne Kostenrechnung ist es leider oft der falsche. Denn spätestens bei einem Gesellschafterwechsel stoßen die nicht auf der Kostenrechnung basierenden Gewinnverteilungen an ihre Grenzen. Die Kostenrechnung dagegen kann den Gesamtgewinn der Praxis auf beliebig viele Zeiträume aufteilen. Jede einzelne Einnahme und Ausgabe wird je nach ihrer wirtschaftlichen Entstehung exakt dem Zeitraum zugewiesen, der dem Gesellschafterwechsel vorangeht oder ihm folgt. So kann der Ausscheidende sicher sein, dass er seinen bis zum Austritt erwirtschafteten Gewinnanteil erhält. Auch wenn dieser Gewinn der Praxis erst nach dem Zeitpunkt des Verkaufs seines Gesellschaftsanteils zufließt. Andererseits wird der neue Gesellschafter nicht mit Kosten belastet, die bereits vor seinem Eintritt verursacht wurden, nur weil diese erst nach dem Kauf seines Gesellschaftsanteils durch die Praxis bezahlt werden. Das ist nicht nur fair, sondern auch für alle Beteiligten motivierend. Auch die Änderung der Beteiligungshöhe bei unverändertem Gesellschafterbestand löst die Kostenrechnung in gleicher transparenter Weise wie den Gesellschafterwechsel.

Die Kostenrechnung kann jedoch noch viel mehr. Sie ist ein unschätzbares In­strument zur Analyse von Stärken und Schwächen Ihrer Praxis. Gleichzeitig dient die Kostenrechnung der Kontrolle, ob festgestellte Schwachstellen erfolgreich beseitigt wurden. Denn ohne Kosten- und Umsatzinformationen über jede ärztliche Tätigkeit, jeden Standort usw. sind Planung, Kontrolle und Analyse des Erfolgs vieler Praxen nicht möglich.

Sie kennen z. B. im GKV-Bereich Ihren Umsatz pro Patient und das budgetierte Gesamthonorar. Ihr Ziel ist, das festgelegte GKV-Honorar mit möglichst geringen Kosten zu erwirtschaften, um erfolgreich zu sein. Die Kostenrechnung ermittelt für Sie, an welcher Stelle weshalb welche Kosten entstehen. Für diesen Zweck unterteilen die Gesellschafter gemeinsam mit ihrem Steuerberater ihre Praxis in Kostenstellen. Typische Kostenstellen in einer nuklearmedizinisch/radiologischen Praxis sind z. B.: einzelne Leistungen (Szintigrafie, PET, RIA, MRT, CT, Röntgen usw.), Leistungsgruppen bzw. Fachbereiche (Nuklearmedizin, Radiologie usw.) und Praxisstandorte. Diesen Kostenstellen werden sämtliche Honorare und Kosten zugeordnet. Das Ergebnis der Kostenrechnung ist der Erfolg jeder Kostenstelle. Dieses Wissen ermöglicht Ihnen und Ihrem Steuerberater einen unschätzbaren Einblick in Ihre Praxis: Gibt es beispielsweise Bereiche, die erhebliche Kosten verursachen? Durch welche Kostenarten entstehen diese Kosten dort? Haben Sie Einsparungspotenziale bisher noch nicht erkannt? Ist eine einzelne, hoch honorierte Tätigkeit so profitabel, wie Sie dachten?

Auch Entscheidungen über Investitionen, Kooperationen, die Gründung oder Schließung weiterer Praxisstandorte usw. erfordern individuell ermittelte Kosten- und Umsatzdaten für einzelne ärztliche Leistungen und Standorte.

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Die Kostenrechnung ermöglicht Ihnen ­sogar die Unterstützung Ihres Berufsverbandes durch die Teilnahme an statistischen Kostenstrukturerhebungen (z. B. ZiPP). Denn ohne die exakte Trennung der Fachbereiche hat z. B. eine aus Nuklearmedizinern und Radiologen gebildete Berufsausübungsgemeinschaft oft nur die Wahl, keine oder falsche Zahlen anzugeben.

Häufig reicht die steuerliche Finanzbuchhaltung allein für eine ökonomische Praxisführung nicht aus, bildet jedoch die unverzichtbare Grundlage der Kostenrechnung. Negative Ergebnisse in einem Bereich, die durch positive Ergebnisse in einem anderen kompensiert werden, bleiben der Finanzbuchhaltung und dem Jahresabschluss verborgen und werden erst in der Kostenrechnung aufgedeckt. Die betriebswirtschaftliche Kostenrechnung ermittelt für Sie, welche Bereiche Ihrer Praxis profitabel sind, welche nicht und wie sie sich entwickeln.

Dieses Wissen ermöglicht Ihnen eine vorausschauende und erfolgreiche Praxisführung. Und ganz nebenbei ist die Kostenrechnung die Grundlage Ihrer Gewinnverteilung, die sich jeder Veränderung innerhalb der Gesellschaft und auf der Ebene der Gesellschafter anpasst.