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DOI: 10.1055/s-0033-1344607
Mitteilungen des RTaustria
Publication History
Publication Date:
03 September 2013 (online)

Gesetzesbeschluss zur Registrierung – AK wird Registrierungsstelle
1. Die Arbeiterkammer wurde per Gesetzesbeschluss im Zuge der Nationalratsdebatte vom 03.7.2013 mit der Registrierung der MTD-Berufsangehörigen beauftragt. Wie konnte das geschehen? Die wichtigsten Fakten chronologisch:
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Das Regierungsübereinkommen der amtierenden Koalition von 2008 sieht – in Umsetzung einer EU-Richtlinie – die Führung eines Registers für die Gesundheitsberufe durch eine überbetriebliche Interessensvertretung vor.
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MTD-Austria ist eine überbetriebliche Interessensvertretung und, da ein Register auch im ausdrücklichen Interesse des Dachverbands ist, diesbezüglich in Vorlage gegangen. Sowohl die Expertise der sieben perfekt organisierten Trägerverbände, wie auch das seit mehreren Jahren bestehende, freiwillige Register waren und sind schlagkräftige Argumente für die Verortung eines Berufsregisters beim Dachverband. Darüber wurde der Gesundheitsminister regelmäßig informiert.
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Während seiner gesamten bisherigen Amtszeit hat der Minister uns zu keinem Zeitpunkt von unserem Vorhaben abgeraten! Im Gegenteil, höchste Beamte seines Ressorts haben uns sogar dazu ermutigt, mit der Optimierung des Registers „Fakten zu schaffen“.
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Es gab daher keinen Anlass für uns, an einer Beauftragung zu zweifeln; zumal das Recht auf Selbstverwaltung im Gesundheitsbereich weit verbreitet ist (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Hebammen …) und ein einheitlicher Tenor vorherrscht, was die Berufslistenführung betrifft: nämlich dass diese überall hätte angesiedelt werden können, am wenigsten aber bei der Arbeiterkammer; und am ehesten bei MTD-Austria.
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Dieser Tenor bildete sich auch in den Inhalten der rd. 40 eingegangenen Stellungnahmen im Zuge des parlamentarischen Begutachtungsprozesses ab, von denen die überwiegende Mehrheit massive Bedenken bei einer Beauftragung der Arbeiterkammer anmeldete!
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Sämtliche Oppositionsparteien (FPÖ, Grüne, BZÖ und Team Stronach) haben sich einheitlich gegen die Beauftragung der AK ausgesprochen und dies auch in einer einstündigen Debatte im Nationalrat mit stichhaltigen Argumenten untermauert. Allerdings zu einem Zeitpunkt, zu dem – wie eine versehentlich vom GÖD-Funktionär Johann Hable verfrüht geschaltete APA-Meldung bewies – längst alles zwischen den Regierungsparteien abgesprochen war.
Dass es sich bei der Beauftragung der Arbeiterkammer um ein machtpolitisches Ränkespiel innerhalb der Koalitionsparteien handelte, war freilich schon länger absehbar; endgültige Gewissheit stellte sich jedoch ein, nachdem unsere Berufsgruppen in einem beispiellosen Akt vom vermeintlichen Unterstützer buchstäblich in letzter Minute „fallen gelassen wurden“.
Bis einen Tag vor der Nationalratsdebatte garantierte uns der ÖVP-Verhandlungsführer Dr. Rasinger „auf gar keinen Fall“ gegen den Willen unserer Berufsgruppen zu stimmen. Am Ende hat er es doch getan; das hat uns negativ überrascht, da der ÖVP-Klub die MTD-Belange ansonsten stets mit Verständnis und Unterstützung gewürdigt hat.
Trauriges Fazit: Die vielen von uns vorgebrachten (nie entkräfteten!) Argumente und jahrelange Aufbauarbeit waren scheinbar nie dazu vorgesehen, Beachtung zu finden und wurden letztlich in einem Akt politischer Willkür vom Tisch gewischt, bzw. einem politischen Handel geopfert. Inzwischen wurde das GBRegG am 18.7.2013 auch vom Bundesrat genehmigt und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit im Herbst 2013 kundgemacht.
Wir nehmen es mit angemessener Enttäuschung zur Kenntnis. Das bedeutet aber auch, sich als Dachverband in der Nachbereitung der Gesetzwerdung maximal einzubringen und weiterhin alle unsere Möglichkeiten auszuloten. Ferner gilt es, aus den, im Verhandlungsprozess immerhin erreichten Positionen das Beste zu machen …
2. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist mit 1.1.2014 vorgesehen. Was wurde erreicht, was kommt auf Sie zu?
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Fortbildungspflicht – jetzt Pensums konkretisiert – im MTD-Gesetz verankert
Das Inkrafttreten des GBRegG (Gesundheitsberuferegister-Gesetz) hat zunächst indirekt Auswirkungen auf die im MTD-Gesetz bislang nur rudimentär geregelte Fortbildungspflicht für MTD-Angehörige. MTD-Austria hat zu diesem Zweck das seit rd. eineinhalb Jahren erfolgreich eingesetzte MTD-CPD-Zertifikat entwickelt.
Indirekte Auswirkung deshalb, weil die Fortbildungspflicht im Zuge der Novellierung des MTD-Gesetzes (erfolgte parallel zum GBRegG) hinsichtlich des Pensums konkretisiert wurde; allerdings blieben einige wichtige Details betreffend die Qualitätsanforderungen bei Fortbildungsangeboten vage oder unbeantwortet. Eine Orientierung am MTD-CPD-Zertifikat wird empfohlen, da mit den dort festgelegten Kriterien den Anforderungen im Zweifel jedenfalls entsprochen wird. -
Registrierungsbeirat voraussichtlich ab 1.1.2014 tätig. Wichtigster Erfolg aus harten Verhandlungen ist der eigene MTD-Beirat mit Veto-Recht:
Die ursprüngliche Gesetzesvorlage sah nur drei MTD-Sitze in einem gemeinsamen Beirat mit dem ÖGKV vor.
Das beschlossene Gesetz sieht dagegen sieben Sitze in einem eigenen MTD-Beirat vor, wobei in fachspezifischen Angelegenheiten einer Berufsgruppe, diese darüber hinaus über ein Veto verfügt.
Der Registrierungsbeirat wurde damit von einem ursprünglich zahnlosen Gremium stark aufgewertet. Die Geschicke der MTD-Berufe sollten somit nicht mehr von berufs- und fach-unkundigen Personen oder Institutionen bestimmt werden können. Der Registrierungsbeirat nimmt seine Arbeit ab 1.1.2014 auf.
Registrierung
Der mit dem GBRegG auf den Weg gebrachte Prozess der Registrierung (Berufslistenerstellung) beginnt planmäßig erst 2015. Details dazu sind noch nicht bekannt.
MTD-Austria und ihr Berufsverband werden Sie selbstverständlich weiterhin regelmäßig und ausführlich von wichtigen Neuerungen oder Änderungen informieren!