Diabetologie und Stoffwechsel 2013; 8 - P229
DOI: 10.1055/s-0033-1341889

Externe Zweitmeinung zur Verhinderung von Majoramputationen bei Menschen mit Diabetischem Fußsyndrom

D Hochlenert 1, G Engels 2, 3, S Hinzmann 4, P Ardjomand 5, M Riedel 6, S Schneider 2
  • 1Centrum für Diabetologie, Endoskopie und Wundheilung, Köln, Germany
  • 2St. Vinzenz-Hospital, Köln, Germany
  • 3Chirurgische Gemeinschaftspraxis am Bayenthalgürtel, Köln, Germany
  • 4Marien-Krankenhaus Bergisch Gladbach, Bergisch Gladbach, Germany
  • 5Praxis, Bergisch Gladbach, Germany
  • 6Praxis am Hahnentor, Köln, Germany

Fragestellung: Amputationen oberhalb des Sprunggelenks (sog. Majoramputationen) gelten als eine der schwerwiegendsten Komplikationen des Diabetischen Fußsyndroms und als in Deutschland zu häufig eingesetzt. Seit 2010 haben sich die Kliniken des Netzwerks Diabetischer Fuß Köln und Umgebung e.V. zur Einholung einer Zweitmeinung durch einen, nicht in der Einrichtung angestellten Arzt vor jeder Majoramputation verpflichtet. Diese Zweitmeinung wurde auch Krankenhäusern außerhalb des Netzwerkes angeboten. Indikationen und Verfahren wurden vertraglich festgelegt. Die Honorierung erfolgt aus Mitteln des Netzwerks. Diese Arbeit soll die Frage beantworten, welchen Einfluss die externe Zweitmeinung auf die Indikationsstellung zur Majoramputationen hat.

Methodik: Zur Evaluation des Verfahrens wurden 8 Basisparameter, das Ergebnis der Zweitmeinung und das Ergebnis bei Entlassung prospektiv erhoben. Die Zweitmeinungen aus zwei Jahres vom 1.12.2010 bis zum 1.12.2012 wurden ausgewertet.

Ergebnisse: 17 Krankenhäuser in Köln, Leverkusen, Bergisch Gladbach und Frechen führen Majoramputationen durch und wurden angesprochen, 10 haben den Vertrag unterschrieben. Von 6 Krankenhäusern wurden externe Zweitmeinungen bei 22 Patienten angefordert. Bei allen Betroffenen bestanden Wunden auf der Basis einer Kombination von Polyneuropathie und pAVK, ein Charcotfuß kam nicht vor. Die Patienten waren zwischen 65 und 83 Jahre alt, der Diabetes mellitus (immer Typ 2) bestand seit 6 bis 26 Jahren und die Wunden bestanden seit 4 Wochen bis 3 Jahren. 68% waren Männer. Die führende Ursache war in 11% die PNP, in 89% eine pAVK. Der führende Grund für die geplante Majoramputation bestand in 7 Fällen in nicht behandelbaren Schmerzen, in 11 Fällen in einer Sepsis, in 4 weiteren Fällen waren die kranken Beine Ursache einer deutlichen Verschlechterung der Lebensqualität und nicht mehr zum Gehen einzusetzen. Bei 6 Patienten (3 mit Schmerzen und 3 mit Sepsis) konnten Revaskularisationen vorgenommen werden und in einem Fall reichte das Abwarten des Effekts der Antibiotikatherapie und der anschließenden Mumifikation aus. Bei den 4 Fällen mit reduzierter Lebensqualität fanden sich in 2 Fällen palliative Versorgungsformen als Alternativen und in einem Fall die Akzeptanz des unvermeidlichen Todes ohne vorgeschaltete Amputation. Bei 12 wurde die Indikation bestätigt, 2 Patienten starben nach der Majoramputation vor noch Entlassung. In jedem Fall wurde der Zweitmeinung entsprochen.

Schlussfolgerungen:

  • Mit methodisch bedingten Einschränkungen stellt sich die externe Zweitmeinung in dieser Untersuchung als mögliches Instrument zur Verhinderung von Majoramputationen dar.

  • In keiner Situation ergaben sich Hinweise auf Schaden durch die externe Zweitmeinung.

  • Am häufigsten wurden Revaskularisationen und eine palliative Betreuung mit fortbestehender Wunde als Alternative zur geplanten Majoramputation eingesetzt.