Gesundheitswesen 2013; 75 - P24
DOI: 10.1055/s-0033-1337556

Ergebnisse der hygienischen Überwachung von Schulen im neuen Großkreis Mecklenburgische Seenplatte

C Ruhnau 1, E Gehrmann 2
  • 1Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Amtsleiterin Gesundheitsamt, Neustrelitz
  • 2Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Gesundheitsamt Sachgebietsleiterin Hygiene, Waren (Müritz)

Unser Landkreis Mecklenburgische Seenplatte setzt sich aus den bisherigen Landkreisen Müritz, Mecklenburg – Strelitz, Teile Demmins und der bisher kreisfreien Stadt Neubrandenburg zusammen. Er erstreckt sich auf eine Fläche von ca. 5500 km2, in den Städten und Gemeinden leben ca. 270 000 Einwohner.

Gemäß §9 ÖGDG M-V und §36 Infektionsschutzgesetz ist die Hygieneüberwachung in Schulen eine Pflichtaufgabe der Gesundheitsämter.

Um nach der Neuordnung des Landkreises einen Überblick über die hygienischen Verhältnisse in unseren Schulen zu erhalten, führten wir im Jahr 2012 eine Komplexkontrolle in allen allgemein bildenden Schulen durch.

In unserem Großkreis befinden sich 93 allgemein bildende Schulen. Diese unterteilen sich in 44 Grundschulen, 21 Regionalschulen, 13 Gesamtschulen bzw. Gymnasien und 15 Förderschulen.

Die Vorgehensweise der Schulkontrollen erfolgte mit einem einheitlichen Schulbegehungsbogen.

Schwerpunkte waren dabei, das Arbeiten mit dem Hygieneplan nach §36 Infektionsschutzgesetz sowie die Einhaltung der Hygienevorschriften in Turnhallen.

Es sollen Ergebnisse aus folgenden Bereichen dargestellt werden:

  • Dokumentation/Belehrung

  • Reinigung und Desinfektion

  • Funktions-, Klassen-, Sanitärräume

  • Turnhalle.

Folgende Schlussfolgerungen:

  • Kontrollbegehungen alle 3 – 5 Jahre

  • Gezielte Nachkontrollen

  • Vereinheitlichung des Bewertungsmaßstabes durch die Kontrollbeauftragten

  • Eigenkontrollen durch die Betreiber