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DOI: 10.1055/s-0033-1337477
DEMIS – Deutsches elektronisches Meldesystem für Infektionsschutz
Das Infektionsschutzgesetz sieht ein System zur Meldung von Fällen übertragbarer Krankheiten vornehmlich durch Ärzte, Krankenhäuser, Labore und Gemeinschaftseinrichtungen an das jeweils zuständige Gesundheitsamt vor. Definierte Daten werden weiter an die Landesstellen und das Robert Koch-Institut übermittelt. In der Praxis hat sich gezeigt, dass der erforderliche Informationsaustausch im existierenden System nicht immer schnell, umfassend und flexibel genug erfolgen kann.
In Reaktion auf die Influenza-Pandemie 2009/2010 und das EHEC-Geschehen Mitte 2011 beschloss das Bundesministerium für Gesundheit, das Meldesystem für übertragbare Krankheiten durch den erweiterten Einsatz elektronischer Verfahren zu verbessern, um möglichst tagesaktuelle, präzise und anforderungsgerechte Daten zu erhalten. Mit der gleichen Zielrichtung hatte die Gesundheitsministerkonferenz der Länder im Juni 2011 beschlossen, in Zusammenarbeit mit dem Bund Vorschläge für eine solche Verbesserung zu erarbeiten.
Das neue System soll hinreichend flexibel sein, um schnell auf neue und auch unerwartete Situationen reagieren zu können, und zugleich Medienbrüche, die derzeit noch auf der Meldestrecke zwischen Meldepflichtigen und Meldeempfängern bestehen, möglichst vermeiden.
Zusammen mit Ärzten und Experten aus Laboren, Krankenhäusern und dem ÖGD wurden durch das RKI im Rahmen einer Mehrbedarfsanalyse die Anforderungen an das neue Informationsaustauschsystem präzisiert. Diese Anforderungen, die daraus abgeleiteten Konzepte zur Anbindung meldepflichtiger Personen bzw. ihrer Institutionen und die Architektur der geplanten Lösung werden hier vorgestellt und erläutert.