Gesundheitswesen 2013; 75 - V5
DOI: 10.1055/s-0033-1337456

Fahreigungsuntersuchungen – neue Anforderungen und fachliche Standards am Beispiel ausgewählter Schwerpunkte

U Kranich 1
  • 1DEKRA Automobil GmbH, NL Leipzig, Leipzig

Fahreignungsuntersuchungen entsprechend §11, 13 und 14 sowie die Anlagen 4 – 6 der FeV sind ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. In den letzten Jahren gab es vielfältige Bemühungen, die Transparenz in diesem Bereich zu erhöhen und die fachlichen Standards detailliert zu beschreiben und darzustellen. Es sind verschiedene Veröffentlichungen entstanden, die eine wichtige Arbeitsgrundlage für die in diesem Arbeitsfeld Tätigen darstellen. Dazu zählen insbesondere die:

  • Urteilsbildung in der medizinisch-psychologischen Fahreignungsdiagnostik – Beurteilungskriterien (Schubert, W. & Mattern, R. (Hrsg.) (2009). Erweiterte und überarbeitete 2. Auflage, Kirschbaum-Verlag, Bonn)

  • Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung (Bundesanstalt für Straßenwesen (Hrsg.) (2010). Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen „Mensch und Sicherheit“, Heft M 115)

  • Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung – Kommentar (Schubert, W., Schneider, W., Eisenmenger, W. & Stephan, E. (Hrsg.) (2005). Erweiterte und überarbeitete 2. Auflage, Kirschbaum-Verlag, Bonn)

Es gab immer wieder die Notwendigkeit, diese fachlichen Standards anzupassen, zu erneuern und zu ergänzen. Dies betrifft z.B. die Beurteilungskriterien, welche in der 3. Auflage erscheinen.

In dem Vortrag wird an ausgewählten Beispielen aufgezeigt, worin diese Veränderungen bestehen und welche Konsequenzen sich daraus für die praktische Tätigkeit, z.B. für Verkehrsmediziner und Verkehrs-psychologen aber auch Gesundheitsämter und Suchtberatungstellen, ergeben.

Es wird auch deutlich gemacht, dass all diese Bemühungen letztendlich zur Verbesserung der Qualitätssicherung unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse beitragen sollen. In der Entscheidungsfindung ist immer einzelfallbezogen vorzugehen, jedoch dürfen dabei Aspekte der Verkehrssicherheit nicht außer Acht bleiben.