Pneumologie 2013; 67 - P317
DOI: 10.1055/s-0033-1334727

Die Umsetzung der Innovationsklausel für Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) – Ein Erfahrungsbericht

M Hetzel 1, T Merk 1, J Tretter 1
  • 1Krankenhaus vom Roten Kreuz, Stuttgart

Einleitung:

Die Innovationsklausel des Krankenhausentgeltgesetzes eröffnet einen Weg zur Kostenerstattung für neue Untersuchungs – und Behandlungsverfahren (NUB). Voraussetzungen hierfür sind die Antragstellung beim InEK bis zum 31.10., die Bewertung durch das InEK am 31.1. des Folgejahres mit Status 1 und ein anschließender Konsens auf lokaler Ebene mit den Kostenträgern. Am Beispiel der Kostenerstattung für RePneu®LVRCoils werden Faktoren aufgezeigt, die zu einer positiven Kostenerstattungsentscheidung führen können.

Fallbericht:

Nach der Bewertung des NUB LVRC mit Status 1 am 31.1.2012 wurden die Kostenträger von der Sana Pneumologie Stuttgart (RKK) zu einer NUB-Entgeltverhandlung zeitlich getrennt von den Budgetverhandlungen aufgefordert, die dann am 1.3.2012 stattfand. Bis zur NUB-Verhandlung am 1.3.2012 wurden am RKK Stuttgart über 50 LVRC – Behandlungen durchgeführt. Am 1.3.2012 wurde mit den Kostenträgern mündlich ein NUB-Entgelt von 10% unter dem Listenpreis für RePneu® Coils mündlich konsentiert. Die administrative Umsetzung wurde innerhalb von 4 Wochen zugesagt. Am 16.4.2012 wurde von den Krankenkassen mitgeteilt, es werde keine NUB-Entgeltvereinbarung unterzeichnet. Das RKK Stuttgart hat deshalb den Gang zur Schiedsstelle vorbereitet, zahlreiche Patienten mit Einzelfallanträgen an die Kostenträger verwiesen und in der medialen Öffentlichkeit zu der Methode informiert. Am 1.7.2012 wurde die NUB -Entgeltvereinbarung – wie am 1.3.2012 konsentiert – von den Kostenträgern unterzeichnet.

Schlussfolgerung:

Faktoren die zu einer erfolgreichen NUB-Entgeltvereinbarung führen können sind: Durchführung der NUB-Entgeltverhandlungen zeitlich getrennt von den Budgetverhandlungen, Darstellung der Expertise für die Methode durch Anwendung der Methode seitens des Antrag stellenden Krankenhauses, zahlreiche Einzelfallanträge die von den Patienten einzureichen sind, Öffentlichkeitsarbeit zu der Methode und die Bereitschaft zum Gang zur Schiedsstelle.