Via medici 2012; 17(05): P2
DOI: 10.1055/s-0032-1331285
© Georg Thieme Verlag Stuttgart - New York

Zwangsbehalndlung in der Psychiatrie


Verantwortlicher Herausgeber dieser Rubrik:
Weitere Informationen

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
16. November 2012 (online)

Zwangsbehalndlung in der Psychiatrie

Eine Behandlung gegen den Willen des Patienten. Das gibt es in der Medizin eigentlich nicht. Nur in der Psychiatrie gibt es Situationen in denen auch ohne die Zustimmung oder sogar gegen den Willen des Patienten therapiert wird. Das ist zum Beispiel bei einer Psychose der Fall, wenn der Patient sich oder andere zu gefährden droht. Nun aber schiebt der Bundesgerichtshof Zwangsbehandlungen einen Riegel vor: In einem aktuellen Urteil untersagt er jegliche Zwangsbehandlung und verengt somit den Handlungsspielraum in der Psychiatrie deutlich. Das ist nicht immer nur zum Wohl des Patienten, meint der Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde Herr Professor Peter Falkai. Er hält das Urteil für einseitig begründet und vermisst eine sachliche Beteiligung der Fachgesellschaft für Psychiatrie bei der Entscheidungsfindung.